Teilausschluss auf Bewährung: Strafe für Braunschweig
Frankfurt/Main (dpa) - Bundesliga-Absteiger Eintracht Braunschweig ist zu einer Geldstrafe von 35 000 Euro und einem Teil-Ausschluss seiner Zuschauer auf Bewährung verurteilt worden.
26.05.2014
, 15:21 Uhr
Der Teilausschluss erfolgt nur dann, wenn es innerhalb einer Bewährungszeit von elf Monaten zu einem „schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt“, wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes entschied.
Auslöser des Verfahrens waren gleich zwei Vorfälle. Während des Bundesliga-Spiels bei Bayer Leverkusen am 29. März flogen aus der Braunschweiger Fankurve mehrere Becher Richtung Spielfeld. Eine Woche später wurden während des Derbys gegen Hannover 96 wiederholt Bengalos und im Eintracht-Block Rauchkörper abgebrannt.