Transferverbot: FC Hansa muss Steuern nachzahlen
Rostock (dpa) - Der finanziell schwer angeschlagene FC Hansa Rostock muss rund 4,5 Millionen Euro Steuern nachzahlen und darf im Abstiegskampf der 2. Fußball-Bundesliga vorerst keine neuen Spieler verpflichten.
Der Bundesrechnungshof (BFH) habe Hansas Revision gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen, teilte der einstige Erstligist mit.
Dem ohnehin schon in zweistelliger Millionenhöhe verschuldeten Traditionsclub drohen nun schwere Sanktionen seitens der Deutschen Fußball Liga, wenn nicht schnellstens neue Geldgeber aufgetrieben werden. Bis zum 18. Januar muss der Verein der DFL nachweisen, wie die Steuerforderung beglichen werden soll. Solange darf der Tabellenvorletzte der 2. Liga keine neuen Spieler holen.
„Wir sind seit längerem in Gesprächen mit den beteiligten Parteien und sind zuversichtlich, dass wir die entsprechenden Vereinbarungen in der nächsten Woche treffen, um die Zahlungsfähigkeit des Vereins bis zum 30.06.2012 zu erhalten und somit die Auflage der DFL zu erfüllen“, sagte Hansas Vorstandschef Bernd Hofmann.
Das scheint machbar zu sein, da der Verein das mögliche Scheitern in den Bilanzen einkalkuliert hat und zum Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres zum 30. Juni 2010 Rücklagen in der entsprechenden Höhe gebildet hat. Ob nach der Begleichung der Steuerschulden aber noch in die bislang überforderte Mannschaft um den neuen Trainer Wolfgang Wolf investiert werden kann, erscheint angesichts des Ausmaßes der Finanznot fraglich. Hansa will mindestens einen neuen Stürmer holen, um der schwächsten Offensive der gesamten mehr Durchschlagskraft zu verleihen.
Schon zuvor waren die Mecklenburger knapp bei Kasse. Wegen des nicht eingeplanten Aufstiegs mussten Prämien von mehr als einer Million Euro gezahlt werden. Das „Geisterspiel“ gegen Dynamo Dresden nach Fan-Ausschreitungen brachte Verluste von rund 300 000 Euro. Zudem kündigte der Hauptsponsor seinen Ausstieg zum Saisonende an.
Vor dem BFH-Urteil hatte der einstige Bundesligist zuvor in erster Instanz im Rechtsstreit mit dem Finanzamt Rostock den Kürzeren gezogen. Die Nachforderungen resultieren aus nicht geleisteten Zahlungen zwischen 1999 bis 2001 - da spielte der Verein noch in der Bundesliga - für Transferentschädigungen, Provisionen an Spielervermittler und Ausbildungsentschädigungen für Amateurspieler und Vertragsamateure, die beim neuen Verein Lizenzspieler wurden.