Zuschauer-Teilausschluss und Geldstrafe für Köln

Frankfurt (dpa) - Zweitligist 1. FC Köln darf für das erste Saisonheimspiel gegen Aufsteiger SV Sandhausen am 10. August nur 22 500 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen.

Außerdem muss der Bundesligaabsteiger je 40 000 Euro Geldstrafe bezahlen und für Sozialprojekte zur Gewaltprävention aufwenden. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main.

Kölner Fans hatten im letzten Bundesliga-Heimspiel gegen Bayern München am 5. Mai kurz vor dem Abpfiff Rauchpulver auf der Tribüne entzündet und den Fanblock in tiefschwarzen Qualm getaucht. Nach Spielschluss hatten Kölner Anhänger das Spielfeld gestürmt. Dies wertete das DFB-Sportgericht als „unsportliches Verhalten“ und stellte eine Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst fest.

Ursprünglich hatte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von 50 000 Euro verhängt und wollte lediglich 20 000 Zuschauer für das erste Spiel zulassen. Dagegen hatte der FC, der das damit rechtskräftige Urteil akzeptierte, Protest erhoben.

„Uns ist klar, dass der 1. FC Köln eine angemessene Strafe zu erwarten hat. Das Urteil ist jedoch inakzeptabel“, erklärte Claus Horstmann, Vorsitzender der FC-Geschäftsführung, nach dem DFB-Spruch vom 28. Juni. „Die abschreckende Wirkung auf die kleine Gruppe von Tätern ist dagegen mehr als fraglich“, hatte Horstmann ergänzt.

Trotz der Akzeptanz der Strafe will Horstmann „auf politischer Ebene für neue Denkansätze in diesem Zusammenhang werben. Dass Clubs von den Verbänden auch dann mit Strafen belegt werden, wenn ihnen ein funktionierendes Sicherheitskonzept attestiert wird, halten wir für problematisch. Denn in diesem Fall haften die Clubs ohne eigenes Verschulden für die Vergehen anderer“, erklärte er in einer Stellungnahme.