Es sprach gegen ihn wegen rohen Spiels gegen den Gegner eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und eine Geldstrafe von 15.000 Euro aus. Damit änderte das Gremium das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts, das den Defensivmann wegen rohen Spiels für vier Spiele gesperrt hatte.
Der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Goetz Eilers, sagte in der Urteilsbegründung: "Die Beweisaufnahme hat - anders als in der Vorinstanz festgestellt - einen weniger intensiven Angriff von Roel Brouwers auf seinen Gegenspieler Klaas-Jan Huntelaar ergeben, den er nicht mit der Stollensohle, sondern nur mit dem seitlichen Außenspann zu Fall brachte."
Brouwers war in der 77. Minute des Bundesliga-Spiels zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Mönchengladbach am 25. September 2010 in Gelsenkirchen von Schiedsrichter Peter Gagelmann (Bremen) des Feldes verwiesen worden.