Amtsgericht: Breno darf nicht in Bayern-Trainingslager
München (dpa) - Der unter Verdacht der schweren Brandstiftung stehende Fußball-Profi Breno darf am Jahresanfang nicht mit dem FC Bayern München ins Trainingslager nach Katar reisen.
Dies habe das Amtsgericht München entschieden, berichtete die Staatsanwaltschaft München I und bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Zwar seien die Meldeauflagen gegen den jungen Brasilianer etwas gelockert worden, „aber nicht in der Art, dass er ins Trainingslager ausreisen“ könne, sagte Behördensprecher Thomas Steinkraus-Koch.
Der Brasilianer steht unter Verdacht, im September seine Villa im Münchner Nobel-Vorort Grünwald vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben. Bei dem Feuer war das angemietete Haus ausgebrannt, es entstand ein Millionenschaden. Breno saß knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft, kam aber Anfang Oktober gegen die Zahlung einer Kaution und unter Auflagen wieder auf freien Fuß. Der Haftbefehl gegen ihn blieb aber bestehen.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts bestehe aber ein Beschwerderecht, betonte Steinkraus-Koch. Wann die Ermittlungen gegen den Fußball-Profi abgeschlossen werden können, sei noch nicht absehbar.