Nach Rücksprache mit dem Video-Schiedsrichter hatte Ittrich doch auf Platzverweis entschieden. Das DFB-Sportgericht hatte Nastasic am Dienstag im schriftlichen Verfahren für zwei Begegnungen gesperrt. Diese Entscheidung wurde nun korrigiert.
Der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz nannte als Grund für seinen Beschluss, Nastasic habe zunächst den Ball gespielt, deshalb „erschien es vertretbar, vom Vorwurf des rohen Spieles abzurücken und auf die Mindestsperre von einem Spiel zu entscheiden“. Referee Ittrich und Videoassistent Wolfgang Stark hätten sich in der Szene „absolut regelkonform verhalten“, hieß es.