„Focus“: Hoeneß-Selbstanzeige nicht strafmildernd

München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft München II soll nach „Focus“-Informationen die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nicht nur für ungültig, sondern auch für nicht strafmildernd halten. Das berichtet das Magazin unter Berufung auf die Anklageschrift.

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Weder die Staatsanwaltschaft noch die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten wollten sich am Freitag dazu äußern. „Ich kommentiere den Bericht nicht“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Laut „Focus“ soll die Anklagebehörde davon ausgehen, dass Hoeneß die Selbstanzeige nicht aus freien Stücken und aus Reue verfasst habe, sondern weil ein Journalist die Steuerhinterziehung schon vorher entdeckt und recherchiert hatte. Die Selbstanzeige sei außerdem nach Ansicht der Staatsanwaltschaft inhaltlich fehlerhaft und weise große Lücken auf, berichtet der „Focus“.

Weil die Selbstanzeige aus Sicht der Anklagebehörde nicht gültig ist, kommt es überhaupt zu dem Prozess vor dem Landgericht München II.

Hoeneß muss sich vom 10. März an im Münchner Justizpalast wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Bei einer solchen Summe droht dem Präsidenten des FC Bayern unter Umständen eine Gefängnisstrafe.

Im Jahr 2012 bekräftigte der Bundesgerichtshof: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kommt demnach nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage.

Vier Verhandlungstage sind angesetzt, an denen Richter Rupert Heindl dem Fall auf den Grund gehen wird (Az: W5 KLs 68 Js 3284/13). Hoeneß lässt sich vor Gericht von drei Verteidigern vertreten - darunter ist mit Hanns W. Feigen einer der renommiertesten Wirtschaftsanwälte Deutschlands.