Frankfurt akzeptiert milderes Bundesgerichts-Urteil
Frankfurt/Main (dpa) - Eintracht Frankfurt hat das abgemilderte Urteil des DFB-Bundesgerichts zum Teilausschluss der Zuschauer beim ersten Bundesliga-Spiel gegen Bayer Leverkusen akzeptiert. Das gab der Verein am Dienstag bekannt.
„Für Eintracht Frankfurt stellen Zuschauerausschlüsse nach wie vor kein geeignetes Sanktionsmittel zur Bestrafung des Fehlverhaltens von Anhängern dar“, hieß es in einer Pressemitteilung. Gleichwohl wolle der Fußball-Bundesligist „aus Respekt vor der Sportgerichtsbarkeit“ und vor allem aus Gründen der „rechtlichen und organisatorischen Klarheit“ keine weiteren Rechtsmittel gegen den Entscheid vom Montag einlegen.
Nach diesem Urteil darf die Eintracht bei der Saisonpremiere am 25. August nun 26 500 Zuschauer ins Stadion lassen, muss dafür aber eine Verdoppelung der Geldstrafe von 50 000 auf 100 000 Euro hinnehmen. In einem ersten Urteil hatte das Sportgericht nur 15 000 Fans zugelassen. Dagegen waren die Frankfurter in Berufung gegangen.
Eine weitere Verlagerung der gerichtlichen Klärung „hätte für Eintracht Frankfurt kaum kalkulierbare wirtschaftliche und planerische Risiken nach sich gezogen“, erklärte der Verein. Das Urteil würde die Eintracht auch so schon „hart treffen“. Hintergrund der Auseinandersetzung ist das unsportliche Verhalten Frankfurter Fans in drei Fällen der vergangenen Zweitliga-Saison.