Heinz Müller: Der „Bosman von Mainz“?
Mainz (dpa) - In den Medien wurde Heinz Müller bereits der „Bosman von Mainz“ genannt. Der Ex-Torwart von Mainz 05 hätte mit seiner Klage das gängige System von Zwei-, Drei- oder Vierjahresverträgen für Profis zum Einsturz bringen können, scheiterte aber mit seiner Klage in der zweiten Instanz.
Der 37-Jährige kennt dieses Vertragssystem wie kaum ein Zweiter: In 17 Profijahren spielte er für sieben verschiedene Fußballvereine. Trotzdem hatte seine Klage nie das zum Ziel, was sie hätte auslösen können.
DER TORWART MÜLLER
Heinz Müller wurde am 30. Mai 1978 in Frankfurt am Main geboren, in der Jugend spielte er für den FSV Frankfurt und SpVgg Bad Homburg. Seine Profikarriere begann 1997 bei Hannover 96, wo er vier Jahre die Nummer zwei hinter Jörg Sievers war. Seine weiteren Stationen: Arminia Bielefeld (2001-01/2003), FC St. Pauli (01/2003-06/2003) und Jahn Regensburg (2003-2004). Anschließend wechselte er ins Ausland, wo er in Norwegen für Odd Grenland (2004) sowie Lillestrøm SK (2005-2007) und in England für den FC Barnsley (2007-2009) spielte. 2009 kehrte er nach Deutschland zum FSV Mainz 05 zurück, wo seine Karriere 2014 nach einem folgenschweren Streit endete.
DER FALL MÜLLER
2012 unterschrieb Müller einen neuen Zweijahresvertrag in Mainz, der sich ab einer bestimmten Anzahl von Bundesliga-Einsätzen automatisch verlängern sollte. Ein halbes Jahr vor Ablauf dieses Vertrages sortierte der damalige 05-Trainer Thomas Tuchel den Torwart in der Winterpause der Saison 2013/14 aus und schickte ihn in die zweite Mannschaft. Auslöser war ein Streit zwischen den beiden in der Halbzeitpause eines Spiels gegen den FC Augsburg am 3. November 2013. Müller ließ sich verletzt auswechseln, Tuchel tobte.
MÜLLER VOR GERICHT
Müller zog nach Ablauf seines Vertrages 2014 vor Gericht. Der Ausgangspunkt: Er sah sich durch die sportliche Degradierung um zahlreiche Siegprämien und vor allem um die Chance gebracht, jene Zahl von Einsätzen zu erreichen, ab der sich sein Vertrag um ein Jahr verlängert hätte. Müller klagte auf „Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis“, aber er wollte nie das System Profifußball bzw. die Praxis der Befristung von Arbeitsverträgen an sich ins Wanken bringen. Er wollte ursprünglich „nur“ seine persönliche Weiterbeschäftigung erwirken oder zumindest den Gegenwert für ein weiteres Vertragsjahr erstreiten. Inklusive Prämien beläuft der sich in seinem Fall auf 429 000 Euro.
„Der Fall hat sich verselbstständigt“, sagte Müllers Anwalt Horst Kletke. Erst die Richterin des Arbeitsgerichts Mainz als erste Instanz fragte sich im März 2015: Warum sollen Profifußballer arbeitsrechtlich anders behandelt werden als „normale“ Arbeitnehmer? Erst seitdem galt Müller als „Bosman von Mainz“.