Castelen hatte wegen des Deliktes einen Strafbefehl erhalten. Darin war eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen festgesetzt worden. Gegen den Strafbefehl hatte der niederländische Profi zunächst Widerspruch eingelegt, weshalb das Amtsgericht eine mündliche Verhandlung ansetzte.
Castelen hat nach Auskunft des Oberlandesgerichtes den Einspruch jedoch im Wesentlichen zurückgenommen und widerspricht lediglich der Höhe der Geldstrafe. Deshalb ist keine Verhandlung mehr nötig. Jetzt will das Amtsgericht nur noch über die Höhe der Tagessätze entscheiden.