Bundesliga Lizenz: Grünes Licht auch für den HSV in der ersten Runde

Frankfurt/Main (dpa) - Nach der ersten Runde des Lizenzierungsverfahrens muss kein Verein der 1. oder 2. Fußball-Bundesliga um seine Lizenz fürchten - auch nicht der Krisenclub Hamburger SV.

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Die Deutsche Fußball Liga hat zunächst keinem der 47 Bewerber die Spielberechtigung für die nächste Saison verweigert. Einige Vereine müssen aber bis Ende Mai Bedingungen erfüllen, andere erhielten die Lizenz unter Auflagen. Dies teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) in Frankfurt/Main mit.

Die Clubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die erste Entscheidung einlegen. Anfang Mai steht die zweite Runde bei der DFL an. Anfang Juni trifft der Lizenzierungsausschuss die endgültige Entscheidung. Der stark abstiegsgefährdete Bundesliga-Vorletzte Hamburger SV hat nach eigenen Angaben die Lizenz für die 1. und 2. Liga ohne Bedingungen und ohne Auflagen erhalten.

„Wir haben beide Ligen-Szenarien inhaltlich professionell vorbereitet und freuen uns über den Erhalt der Lizenzen“, erklärte Finanzvorstand Frank Wettstein, der beim HSV derzeit auch Vorstandsvorsitzender ist. „Das ist eine erfreuliche Nachricht“, sagte Aufsichtsratschef Bernd Hoffmann. „Unser Finanzbereich hat unter der Leitung von Frank Wettstein sehr gute Arbeit geleistet und damit die Grundlage für die kommende Spielzeit geschaffen.“

Ob Investor Klaus-Michael Kühne dem HSV erneut finanziell unter die Arme gegriffen hat, blieb offen. Der 80 Jahre alte Milliardär und Fan hält 20,57 Prozent der Anteile und ist größter Einzelinvestor der HSV- Fußball-AG. Zuletzt hatte er weitere Zahlungszusagen verweigert. Es war erwartet worden, dass die Hanseaten im Fall des ersten Abstiegs der Vereinsgeschichte vor allem mit der Erteilung der Lizenz für die 2. Liga Probleme bekommen könnte. Denn der Traditionsclub beklagt Verbindlichkeiten von mehr als 100 Millionen Euro. Und in der 2. Liga sind die garantierten Einnahmen deutlich niedriger als im Oberhaus.

Die DFL überprüft „zur Sicherstellung eines integren und fairen Wettbewerbs“ satzungsgemäß neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, administrative, medientechnische und sportliche Kriterien.