Das FIFA-Ethikreglement

Berlin (dpa) - Die FIFA-Ethikkommisson hat das Verfahren gegen Fußball-Weltverbandschef Joseph Blatter unter Verweis auf den Paragrafen 16 des Ethikreglements eröffnet.

Dieser besagt, dass die FIFA „nur Anzeigen des Exekutivkomitees eines Verbands, des Exekutivkomitees einer Konföderation, der Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees und des FIFA-Generalsekretärs entgegen“ nimmt. Diese Anforderung war erfüllt, nachdem Blatters Widersacher Mohamed bin Hammam den Verband zu einer Untersuchung gegen den Präsidenten drängte. Der Katarer ist Chef des Asiatischen Fußball-Verbands (AFC).

Bin Hammam, der sich selbst wegen angeblicher Bestechung verantworten muss, wirft seinem Rivalen im Präsidentschaftsrennen vor, von angeblichen Zahlungen an FIFA-Mitglieder aus der Karibik gewusst, aber nichts dagegen unternommen zu haben. Fällen wie diesen will die FIFA eigentlich mit ihrem Ethik-Reglement entgegen wirken.

In der Präambel der seit 2009 gültigen Fassung des Ethikcodes heißt es: „Die FIFA trifft eine besondere Verantwortung, die Integrität und das Ansehen des Fußballs weltweit zu wahren. Die FIFA ist unablässig bestrebt, den Ruf des Fußballs vor unmoralischen oder unethischen Machenschaften und Praktiken zu schützen.“

Auf fünf Seiten und in 21 Paragrafen hat der Verband Vorschriften zum Verhalten für seine Offiziellen festgelegt. Themen sind unter anderem „Interessenkonflikte“, „Diskriminierung“, „Loyalität und Geheimhaltung“ sowie „Wettspiele“. Unter dem Stichwort „Bestechung“ heißt es unter anderem „Offizielle dürfen sich nicht bestechen lassen“ und „Offiziellen ist es untersagt, Dritte zu bestechen oder zur Bestechung anzuhalten oder anzustiften“.