Dynamo: Strafmaß inakzeptabel Bullenkopf-Wurf: Berufungsverhandlung am 18. Januar
Frankfurt/Main (dpa) - Die Berufungsverhandlung gegen den Teilausschluss der Zuschauer bei einem Heimspiel und 60 000 Euro Strafe gegen Dynamo Dresden wegen des sogenannten Bullenkopf-Wurfs findet am 18. Januar statt, gab der Deutsche Fußball-Bund bekannt.
Das DFB-Bundesgericht wird sich unter Leitung des Vorsitzenden Achim Späth ab 10.00 Uhr in Frankfurt/Main mit dem Fall befassen. Sowohl Zweitligist Dynamo Dresden, der die Strafe als zu hoch empfindet, als auch der DFB-Kontrollausschuss hatten fristgerecht Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 eingelegt.
„Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist“, erklärte Dynamos Geschäftsführer Michael Born. Durch das Urteil werde „keine präventive Wirkung“ erreicht. Dem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen, hatte er berechnet.
Der Vorfall hatte sich im 1. Hauptrundenspiel im DFB-Pokal zwischen Gastgeber Dynamo und dem Bundesliga-Aufsteiger RB Leipzig ereignet. Während der Partie am 20. August wurde ein abgetrennter Bullenkopf aus dem Dresdner Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen. Dynamo hatte die Partie im Elfmeterschießen gegen RB gewonnen.
In der Urteilsbegründung durch das Sportgericht bestätigte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz ein absolut gewaltfreies Risikospiel gegen Leipzig. „Dieser wichtige Fakt hatte aber offenbar keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes. Das ist für uns absolut inakzeptabel“, betonte Dynamo.