DFB-Vizepräsident Koch begrüßt Dynamo-Urteil
Leipzig (dpa) - Der Vize-Präsident des Deutschen Fußball-Bundes Rainer Koch hat den bestätigten Pokalausschluss von Zweitligist Dynamo Dresden begrüßt.
„Die Fans wussten ja was passiert, nachdem vor einem Jahr ein Pokalausschluss gerade noch mal abgewendet wurde. Sie standen sozusagen unter Bewährung. Leider Gottes haben einige Fans diese ihnen eingeräumte Chance nicht ergriffen und deshalb ist es aus meiner Sicht zwangsläufig, dass ein deutliches Zeichen gesetzt worden ist“, sagte Koch bei „Sky Sport News HD“.
Der frühere Vorsitzende des DFB-Sportgerichtes verteidigte zudem die DFB-Regel der verschuldensunabhängigen Haftung. Paragraf 9 a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB besagt, dass Vereine für das Fehlverhalten ihrer Fans auch dann zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn ihnen keine Schuld nachgewiesen werden kann. „Diese Bestimmung ist unverzichtbar“, sagte Koch.
Genauso argumentierte auch der Vorsitzende Richter Goetz Eilers. „Die Verbandsautonomie, die dazu berechtigt, rechtfertigt eine solche Maßnahme. Die Alternative wäre, wir tun nichts. Und wir können nicht kapitulieren, die Verbände brauchen diese Vorschrift. Sie wird auch in Zukunft Fortbestand haben. Sie ist international gebräuchlich“, erklärte Eilers, der am Donnerstagabend den Pokalausschluss der Dresdner bestätigt hatte.
Koch forderte derweil auch die friedlichen Fans auf, bei der Suche nach den gewaltbereiten Anhängern zu helfen: „Wir wollen keine Kollektivstrafen, wir müssen an die Täter rankommen. Wir müssen jetzt alle zusammenarbeiten, um die Täter zu identifizieren, und sie aus den Stadien mit Stadienverboten herauszubringen“ sagte er und ergänzte: „Wenn Dresden seine Fans im Griff hat, ist Dynamo ein wunderbarer Verein, der ganz sicher zum deutschen Profi-Fußball dazugehört.“
Im Kampf gegen Fan-Ausschreitungen und für mehr Sicherheit in den Stadien will Koch in Zukunft auch auf das Mittel der Bewährungsstrafe zurückgreifen. „Wir wollen jetzt versuchen, mit der Möglichkeit der Bewährungsstrafen zu arbeiten. Dafür müssen wir den Bundestag im Oktober abwarten, wo die Satzung geändert werden muss. Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das schaffen werden“, meinte Koch.