Drohende Lizenzverweigerung - Experten: RB im Vorteil
Leipzig (dpa) - Angesichts der drohenden Lizenzverweigerung durch die Deutsche Fußball-Liga (DFL) sehen Rechtsexperten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gute Chancen für Zweitliga-Aufsteiger RasenBallsport Leipzig.
„Die DFL hat sich mit der bedingten Lizenz auf rechtlich dünnes Eis begeben. Schon die Forderung nach einer Änderung des Logos ist problematisch. Der DFL fehlt es schlichtweg an der Kompetenz hierzu“, sagte Rechtsanwalt und Sportrechtler Johannes Arnhold in einem Beitrag des juristischen Onlinemagazins „Legal Tribune Online“.
Die DFL hatte Leipzig nur unter Auflagen und Bedingungen die Zweitliga-Lizenz erteilt und den Einspruch der Sachsen dagegen abgelehnt. Am 28. Mai fällt die endgültige Entscheidung. Der Ligaverband fordert unter anderem ein neues Vereinslogo, eine vom Geldgeber unabhängigere Besetzung der Führungsgremien sowie geringere Hürden für neue Mitglieder. Daraufhin hatte am Donnerstag RB-Mäzen Dietrich Mateschitz sein Millionen schweres Engagement in der Messestadt infrage gestellt.
Der für die 3. Liga zuständige Deutsche Fußball-Bund (DFB) hatte indes keine Bedenken gegen das RB-Logo und erteilte dem Club die Lizenz problemlos. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie die DFL nun auf der Grundlage derselben Vorschrift zu einer anderen Bewertung kommen kann als der DFB“, meinte Arnhold. Auch mit Blick auf die Vereinsstruktur sieht der Fachanwalt Leipzig im Recht. „Es liegt im Ermessen des Vereins, wen er als Mitglied aufnehmen will und was das kosten soll. Zwar mag ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 800 Euro im Vergleich zu anderen Bundesligavereinen hoch erscheinen, sittenwidrig ist er aber deshalb noch nicht“, erklärte Arnhold.
Kritiker der Leipziger stoßen sich vor allem daran, dass der Verein zwar formal nicht gegen die oft zitierte 50+1-Regel verstößt, sie aber vom Grundgedanken her umgeht. Nach wie vor soll es nur neun Stimmberechtigte geben, die zudem alle Angestellte oder Beauftragte von Geldgeber Red Bull sind. „Allein das nachvollziehbare Ansinnen der Liga, gleiche Verhältnisse herzustellen, kann nicht über eine fehlende Rechtsgrundlage hinwegtäuschen. Denn die 50+1-Regel bezieht sich ihrem Wortlaut nach eindeutig nur auf Kapitalgesellschaften, die aus Vereinen ausgegliedert worden sind. Auf Leipzig trifft das jedoch nicht zu“, sagte Arnhold.
Der Münchner Rechtsanwalt Mark-E. Orth plädiert gar dafür, dass RB die 50+1-Klausel anfechten soll. „Es ist höchste Zeit, dass diese Klausel von einem staatlichen Gericht oder dem Bundeskartellamt überprüft wird. Diese Regel verstößt meiner Einschätzung gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Gleiches gilt für die Vorgaben beim Vereinslogo“, sagte Orth der „Leipziger Volkszeitung“ (Freitagausgabe).
Christian Müller, von 2001 bis 2010 DFL-Geschäftsführer und für die Lizenzvergabe zuständig, sieht das Gebaren beim vom Brausehersteller Red Bull alimentierten Retortenverein kritischer. „Das ist eine echte Provokation für das Regelwerk des deutschen Fußballs. Ich glaube, dass die Grundideale des Vereins dort nicht gegeben sind und sträflich missachtet werden und dass das ein riesen Problem darstellt für die Gemeinnützigkeit und vielleicht für die Rechtsform insgesamt“, sagte Müller bei WDR „sport inside“.