Fragen und Antworten im Steuerfall Hoeneß

München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft München II hat gegen Uli Hoeneß Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Für den Präsidenten des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München, der sich per Selbstanzeige offenbart hatte, gilt dennoch weiter die Unschuldsvermutung.

Was wollte Hoeneß mit der Selbstanzeige erreichen?

Hoeneß hatte im Januar eingeräumt, Kapitalerträge auf einem Konto in der Schweiz nicht versteuert zu haben. Er hatte auch eine recht hohe Abschlagszahlung ans Finanzamt überwiesen, um auf Nummer sicher zu gehen. Zuvor war das Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert. Hoeneß wollte daher reinen Tisch machen, um straffrei aus der Sache herauszukommen. Eine rechtzeitige und lückenlose Offenbarung durch den Steuerbetrüger ist aber äußerst kompliziert. Fehlt auch nur ein noch nicht verjährtes Detail, klappt es nicht mit der Strafbefreiung per Selbstanzeige.

Warum jetzt die Anklage?

Dass das Ganze nicht einfach werden wird, zeigte bereits der Haftbefehl, der gegen eine Kaution außer Vollzug gesetzt wurde. Schon die Hausdurchsuchung nach der Selbstanzeige galt als ungewöhnlich. Womöglich gab es handwerkliche Fehler. Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft könnten auch zu der Einschätzung gelangt sein, dass bereits Entdeckungsrisiko bestand. Die Meinungen gehen aber darüber auseinander, wann ein Steuerbetrüger etwas geahnt oder gewusst haben müsste und wann er sich zu spät angezeigt hat.

Wie geht es jetzt weiter?

Eine Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II schaut sich die Beweismittel an und prüft, ob es hinreichend Tatverdacht gibt, eine Verurteilung wahrscheinlich ist und die Anklage zugelassen wird. In diesem „Zwischenverfahren“ kann das Gericht natürlich auch zu der Ansicht gelangen, dass die Selbstanzeige von Hoeneß wirksam war. Die Richter könnten dann die Klage auch ablehnen.

Muss gerade in so einem Fall die Staatsanwaltschaft besonders genau arbeiten?

Davon ist auszugehen. Gerade bei einem solch öffentlichen Fall dürfte die Anklagebehörde akribisch Fakten zusammengetragen haben - wobei auch die Staatsanwaltschaft objektiv sein muss und Argumente sowohl für als auch gegen eine Anklage prüfen muss. Auch Steuerberater und Rechtsanwalt Markus Deutsch geht davon aus, dass die Staatsanwälte sich gut vorbereitet haben: „Die wollen eine Bauchlandung natürlich vermeiden. Aber alles ist möglich.“

Kann Hoeneß trotzdem ohne Haftstrafe davon kommen?

Das ist möglich. Die Staatsanwaltschaft dürfte zwar einen maximalen Betrag an hinterzogenen Steuern zusammengetragen haben. Ob sich die Richter dem aber anschließen, bleibt abzuwarten. So könnte ein Teil der Steuerschuld schon verjährt sein, was am Ende zu einer Bewährungsstrafe führen könnte. Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung drohen aber bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Wann geht ein Steuerbetrüger nach Selbstanzeige straffrei aus?

Wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Wer pro Jahr und Steuerart mehr als 50 000 Euro hinterzogen hat, muss auch fünf Prozent Zuschlag zahlen - neben Hinterziehungssumme und Zinsen. Strafrechtlich verfolgt werden können Steuerbetrüger für fünf Jahre. In schwereren Fällen - die Summe der verschwiegenen Steuern eines Jahres liegt bei 100 000 Euro und mehr - verjährt Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren. Mit einer Geldstrafe kommt man ab dieser Summe kaum davon, eine Haftstrafe wird aber oft zur Bewährung ausgesetzt.

Und wann wird es richtig ernst?

Laut Bundesgerichtshof wird Gefängnis in der Regel fällig, wenn mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen und eine strafbefreiende Selbstanzeige abgelehnt wurde. Es sei denn, andere Gründe sprechen dagegen, ein Geständnis etwa. Eine misslungene Selbstanzeige kann eine Strafe zumindest lindern. Ist die Selbstanzeige voll wirksam, geht ein Steuerbetrüger straffrei aus - selbst wenn er Milliarden am Fiskus vorbei geschleust haben sollte.