FIFA-Erklärung zum Transferverbot für den FC Barcelona
Zürich (dpa) - Der FC Barcelona ist wegen des Transfers von minderjährigen Spielern von der FIFA mit einem Transferverbot belegt worden. Die schriftliche Erklärung des Fußball-Weltverbandes im Wortlaut in Auszügen:
„Die FIFA-Disziplinarkommission hat den spanischen Fussballverband (RFEF) und den spanischen Verein FC Barcelona für Verstösse im Zusammenhang mit dem internationalen Transfer und der Registrierung von Spielern unter 18 Jahren bestraft. (...)
Der RFEF und der FC Barcelona wurden des Verstosses gegen mehrere Bestimmungen betreffend den internationalen Transfer und die Erstregistrierung nicht spanischer Minderjähriger beim Verein sowie gegen andere massgebende Vorschriften zur Registrierung und Teilnahme bestimmter Spieler an nationalen Wettbewerben für schuldig befunden.
Die Ermittlungen betrafen mehrere minderjährige Spieler, die über verschiedene Zeiträume zwischen 2009 und 2013 beim Verein registriert waren und mit diesem an Wettbewerben teilnahmen.
Wichtigste Bestimmung zum Schutz Minderjähriger im Zusammenhang mit internationalen Transfers ist Art. 19 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern („Reglement“), wonach ein Spieler nur international transferiert werden darf, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist. Der gleiche Artikel sieht unter ganz bestimmten Voraussetzungen aber drei Ausnahmen vor, die nach Prüfung allein vom Ausschuss der Kommission für den Status von Spielern bewilligt werden können. (...)
Im vorliegenden Fall wurde der FC Barcelona der Verletzung von Art. 19 des Reglements bei zehn minderjährigen Spielern für schuldig befunden, ebenso mehrerer weiterer konkurrierender Vergehen im Zusammenhang mit anderen Spielern, u. a. betreffend Anhang 2 des Reglements.
Die Disziplinarkommission erachtete die Vergehen als schwerwiegend und verhängte gegen den Verein ein nationales und internationales Transferverbot für zwei volle aufeinanderfolgende Transferperioden und eine Geldstrafe von CHF 450 000. Der Verein wurde zudem angewiesen, die Situation aller fraglichen minderjährigen Spieler binnen 90 Tagen zu legalisieren.
Auch der RFEF wurde von der Disziplinarkommission des Verstosses gegen Art. 19 des Reglements und weitere Bestimmungen betreffend den Transfer und die Erstregistrierung bestimmter minderjähriger Spieler für schuldig befunden. Der RFEF wurde folglich mit einer Geldstrafe von CHF 500 000 belegt und angewiesen, innerhalb eines Jahres sein Regelwerk und das bestehende System bezüglich des internationalen Transfers von Minderjährigen im Fussball zu legalisieren.
Der RFEF und der Verein erhielten gemäss Art. 14 des FIFA-Disziplinarreglements zudem einen Verweis. (...)“