So läuft ein möglicher Einspruch von Real und Atlético

Zürich (dpa) - Die Vereine Real und Atlético Madrid können gegen das Transferverbot laut Artikel 118 ff des sogenannten FIFA-Disziplinarkodex Einspruch einlegen.

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„Alle Entscheidungen der Disziplinarkommission können vor der Berufungskommission angefochten werden“, heißt es dort - mit Ausnahmen wie bei geringen Geldstrafen oder kurzen Sperren.

Ein Einspruch muss innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der Entscheidung bei der FIFA-Berufungskommission schriftlich bekanntgegeben und anschließend innerhalb einer Frist von weiteren sieben Tagen schriftlich begründet werden. Atlético hat solch einen Schritt bereits angekündigt.

Die Berufung bewirkt, dass die Angelegenheit neu beurteilt wird. Entscheidungen können nicht zum Nachteil der Berufung einlegenden Partei geändert werden. In letzter Instanz könnten Real und Atlético Madrid vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen.