Die FA hatte dem Verein des Ex-Bayern-Trainers Pep Guardiola vorgeworfen, mehrmals nicht sichergestellt zu haben, dass korrekte Informationen über die Aufenthaltsorte der Spieler vorlägen.
Der Premier-League-Zweite hatte zuvor entschieden, die Klage nicht anzufechten. Den Regeln des englischen Verbands zufolge müssen Vereine mitteilen, wann und wo Trainingseinheiten stattfinden und die Privatadressen ihrer Spieler zur Verfügung stellen. Damit soll gewährleistet sein, dass die Profis jederzeit für Doping-Proben zur Verfügung stehen.