Amnesty International WM-Baustellen in Katar: AI kritisiert Arbeitsrechtsreform

London (dpa) - Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hält die jüngste Arbeitsrechtsreform in Katar, dem Ausrichterland der Fußball-WM 2022, für nicht ausreichend.

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Das bisherige System bleibe ungeachtet einiger Neuregelungen im Kern dasselbe, kritisierte Amnesty und bezeichnete die Reform als oberflächlich. Die Organisation forderte den Fußball-Weltverband erneut zum Handeln auf, um die Bedingungen der Arbeiter auf den WM-Baustellen zu verbessern. „Die FIFA kann nicht einfach damit weitermachen, der Misere der Arbeiter in Katar beschämend gleichgültig gegenüberzustehen“, sagte James Lynch, Vizedirektor für globale Angelegenheiten, einer Mitteilung zufolge.

Katar hatte am Montag versprochen, das sogenannte „Kafala“-System von diesem Dienstag an abzuschaffen. Es stand international in der Kritik, weil es ausländische Arbeitskräfte nach Einschätzung vieler Menschenrechtsorganisationen faktisch entrechtet. Die Arbeitgeber müssen demnach beispielsweise für den Arbeitnehmer bürgen, so dass Angestellten unter anderem untersagt werden kann, den Arbeitgeber zu wechseln oder das Land zu verlassen. Die Reformen schafften ein flexibleres und sichereres System für die mehr als 2,1 Millionen Arbeiter im Land, hieß in der Erklärung des Arbeitsministeriums.

Amnesty kritisierte allerdings, dass die Ausreise weiterhin bei einer Behörde beantragt werden müsse - in dieses Verfahren könnten die Arbeitgeber eingreifen. Ein Arbeitsplatzwechsel sei weiterhin nicht ohne Genehmigung des Chefs möglich. In Teilen verschlimmere die Reform die Situation einiger Gastarbeiter sogar, weil sie ein rechtliches Schlupfloch für die Einbehaltung des Reisepasses durch den Arbeitgeber schaffe.

Erst in der vergangenen Woche hatte der niederländische Gewerkschaftsbund FNV den Fußball-Weltverband FIFA wegen der schlechten Arbeitsbedingungen beim Bau der WM-Stadien verklagt. Tausende von Gastarbeitern müssten beim Bau der Arenen „Sklavenarbeit“ leisten, begründete der Gewerkschaftsbund die Klage.