Bundestag erlaubt Public Viewing auch nach Mitternacht
Kommunen haben das letzte Wort bei Anträgen von Gastwirten und Veranstaltern.
Berlin. Es ist ein Trick, den die Bundesregierung schon bei den Fussball-Weltmeisterschaften 2006 und 2010 sowie bei der EM angewendet hat: Per Verordnung, die das Kabinett am Mittwoch beschließen will, wird den Städten erlaubt, Fanmeilen während des Turniers in Brasilien zum Zwecke einer Live-Übertragung kurzerhand zu Sportanlagen zu erklären. Damit sind die geltenden Lärmschutzgesetze vorübergehend ausgehebelt; auch nachts darf Betrieb sein.
Aber Vorsicht: Die Regelung ist kein Freifahrtschein für hemmungslose WM-Feten. Laut dem Text, der unserer Zeitung vorliegt, gilt die Regelung nicht nur für die Übertragung der Spiele selbst, sondern auch für das Vor- und Nachprogramm. Sonst vorgeschriebene Ruhezeiten könnten aufgehoben und sogar der Beginn der Nachtzeit verschoben werden, heißt es.
Das ist bei dieser WM besonders wichtig, denn wegen der Zeitverschiebung beginnt fast die Hälfte der Begegnungen erst nach 22 Uhr hiesiger Zeit oder sogar noch später. Und das, obwohl der Anpfiff in Brasilien oft schon zu ungewöhnlicher Mittags- oder Nachmittagszeit stattfindet. Deutschland spielt in der Gruppenphase recht früh, zwei Mal um 18 Uhr, einmal um 21 Uhr. In der spannenden Finalrunde sind neun der 16 Spiele Spät-Begegnungen ab 22 Uhr. Am 13. Juli ist mit dem Finale in Rio, Beginn 21 Uhr, alles vorbei.
Die Regelung gilt nicht pauschal. Es müssen Anträge gestellt werden, die Entscheidungsgewalt bleibt bei den Kommunen. „Es besteht kein Anspruch auf Zulassung, sondern lediglich ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens“, heißt es im Text. Die Fanmeilen der Städte dürften kein Problem haben, wohl aber Wirte, die auf der Terrasse Großbildleinwände noch zu später Stunde betreiben möchten. Auch private Partys sind ausgenommen, doch zeigte sich die Polizei bei den vergangenen Turnieren kulant.