Abstellgebühren: Handballclubs siegen vor Gericht

Dortmund (dpa) - Deutsche Handballvereine müssen ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos für Länderspiele abstellen. Das hat das Dortmunder Landgericht in einer Art Grundsatzurteil entschieden.

Foto: dpa

Die Richter halten Kompensationszahlungen für die Dauer der Abstellung für zwingend erforderlich. Außerdem könne es nicht sein, dass die Vereine weiterhin verpflichtet seien, die Spieler in der Zeit ihrer Abstellung auch noch auf eigene Kosten zu versichern. Hier stünden der Deutsche Handballbund (DHB) und der Handball-Weltverband (IHF) in der Pflicht.

Geklagt hatten insgesamt deutsche 16 Vereine. Die Musterklage wurde vom Forum Club Handball (FCH) finanziert. In der Interessenvereinigung haben sich zahlreiche europäische Vereine zusammengeschlossen.

Die einzelnen Details künftiger Abstell-Vereinbarungen müssen laut Urteil zwischen den Vereinen und den Verbänden ausgehandelt werden. Das betreffe auch eine genaue Absprache der Länderspiel- und Turniertermine. Die Dortmunder Richter stellten klar, dass in diesen Punkten nicht in die Verbandsautonomie eingegriffen werden könne. Die 8. Zivilkammer des Dortmunder Landgerichts hält sogar eine Deckelung der Nationalmannschaftstage für angemessen und erforderlich. Über diesen Punkt wurde allerdings nicht förmlich entschieden.

Die Richter hatten schon zu Beginn des Prozesses signalisiert, dass sie für die Anliegen der Clubs durchaus Sympathie hegen. Richter Ulrich Harbort hatte dazu wörtlich erklärt: „Es gibt den schönen Spruch: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.“

Der Weltverband IHF weigert sich bis heute vehement, den Vereinen mehr Mitspracherecht zu geben und finanzielle Entschädigungen zu leisten. Das Dortmunder Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird voraussichtlich nicht akzeptiert werden. Die Handballverbände können Berufung einlegen. Dann müsste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz noch einmal mit dem Fall befassen.