Urteil im Handballprozess gegen Schwenker naht
Kiel (dpa) - Das Urteil im Kieler Handballprozess soll im kommenden Monat gefällt werden. Nach der Zeugenvernehmung des Delegierten der Europäischen Handball-Föderation, Jesus Guerrero, kündigte der Vorsitzende Richter Matthias Wardeck für den 26. Januar 2012 die Urteilsverkündung an.
„Wir wären dann mit dem Programm am Ende“, sagte Wardeck. Seit September verhandelt die 5. Große Strafkammer die Vorwürfe gegen den Ex-Manager des THW Kiel, Uwe Schwenker, und Ex-Trainer Noka Serdarusic. Sie sollen das Champions-League-Finale 2007 durch Schiedsrichterbestechung verschoben haben. Die Angeklagten bestreiten dies.
Die Befragung Guerreros hatte keine Erkenntnisse gebracht, ebenso wenig das Video vom Finalrückspiel des Jahres 2007. Guerrero, der als EHF-Delegierter das Spiel überwacht hatte, stellte den beiden polnischen Schiedsrichtern ein überdurchschnittlich gutes Zeugnis aus. Auf die Frage des Richters, was er im hypothetischen Fall gemacht hätte, wäre ihm vor dem Finale von einem Bestechungsversuch berichtet worden, sagte Guerrero: „Dann hätte ich eine Hotline der EHF angerufen.“ Doch so ein Vorgang sei ihm in seiner ganzen EHF-Karriere seit 1991 nicht bekanntgeworden.
Für Wirbel sorgte am 15. Verhandlungstag ein Disput zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft, der Richter Wardeck dazu veranlasste, die Parteien zur Besonnenheit aufzurufen. Dabei ging es um einen Medienbericht, in dessen Folge Serdarusic-Verteidiger Marc Langrock die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft scharf kritisierte.
Langrock soll in einem Papier aus dem Jahr 2010 die Hypothese aufgestellt haben, dass der THW die in Rede stehenden 92 000 Euro an die polnischen Schiedsrichter gezahlt habe, um eine faire Spielleitung erst zu gewährleisten. Langrock stellte klar, dass dies keine Einlassung seines Mandanten Serdarusic, sondern eine reine Hypothese gewesen sei, die ebenfalls zu einem Freispruch führen müsse.
Schwenkers Verteidiger Michael Gubitz erklärte, er stehe inhaltlich hinter diesem Schriftsatz und forderte Staatsanwalt Axel Goos zu einer dienstlichen Erklärung auf, die Langrock-Stellungnahme nicht an die Medien gegeben zu haben. Diese Erklärung gab der Staatsanwalt sichtlich genervt ab.
Als Langrock ein neues Beweismittel präsentierte, stellte Goos den Antrag, die Kammer möge die Unterlagen auf Langrocks Tisch nach Beweismitteln durchsuchen lassen. Es könne nicht sein, dass die Verteidigung noch weitere Dinge „aus der Tasche“ ziehe. Dieser Antrag wurde abgelehnt.