Haftstrafe: Sutil geht in Berufung

Jerez de la Frontera/München (dpa) - Formel-1-Rennfahrer Adrian Sutil hat gegen das Urteil von anderthalb Jahren Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung „Rechtsmittel eingelegt“.

Das sagte sein Manager Manfred Zimmermann der Nachrichtenagentur dpa.

Zugleich teilte Gerichtssprecherin Ingrid Kaps der dpa mit, dass auch eine Berufung der Staatsanwaltschaft vorliege. Beide bestätigten damit einen Bericht von „bild.de“.

Sutil habe Rechtsmittel eingelegt, „weil wir davon überzeugt sind, dass das Urteil nicht angemessen ist“, sagte Manager Zimmermann der dpa. Sein Schützling war am Dienstag vergangener Woche vor dem Münchner Amtsgericht zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 200 000 Euro verurteilt worden. Richterin Christiane Thiemann war damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 21 Monaten Haft auf Bewährung und 300 000 Euro Geldstrafe geblieben.

Der mittlerweile vertragslose Formel-1-Pilot Sutil hatte bei einem Discostreit nach dem Großen Preis von China am 17. April 2011 den Luxemburger Geschäftsmann Eric Lux mit einem Glas am Hals schwer verletzt. Bei der zweitägigen Verhandlung hatte Sutil mehrfach beteuert, dass dies unabsichtlich passiert sei.

„Für mich gibt es keine andere Erklärung, als dass es ihm bewusst war, dass der Schlag auf den Hals zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann“, hatte hingegen Richterin Thiemann in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Wann es nun vor dem Landgericht München 1 weitergeht, ist noch offen.