Betrugsvorwurf gegen Schumacher: Prozess im April
Stuttgart (dpa) - Radprofi Stefan Schumacher muss sich vom 10. April an in einem Betrugsprozess vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.
Die Staatsanwaltschaft geht gegen den WM-Dritten von 2007 vor, weil er zwischen Juli und Oktober 2008 von seinem damaligen Team Gerolsteiner 150 000 Euro Gehalt erhalten hatte, dabei aber verschwieg, gedopt gewesen zu sein. Das Verfahren ist laut Mitteilung vom Mittwoch auf acht Verhandlungstage angesetzt.
Schumacher, der inzwischen beim Drittligisten Christina Watches-Onfone fährt, war im Juli 2008 bei der Tour de France und danach bei den Olympischen Spielen in Peking die Einnahme des Blutdopingmittels Cera nachgewiesen worden. Als Folge war er nach Einspruch vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bis 27. August 2010 gesperrt worden. Der 31-Jährige aus Nürtingen bestreitet Doping nach wie vor.