Gericht: Dopingsperre von Heras ungültig
Valladolid (dpa) - Ein spanisches Gericht hat die Dopingsperre für den früheren Radprofi und dreimaligen Gewinner der Spanien-Rundfahrt, Roberto Heras, für ungültig erklärt.
Die Richter in der westspanischen Stadt Valladolid begründeten die Entscheidung mit Unregelmäßigkeiten im Dopingverfahren des spanischen Radsportverbands (RFEC).
Heras, ein langjährige Helfer von Lance Armstrong, war im September 2005 bei der Vuelta des EPO-Dopings überführt worden. Der RFEC verhängte gegen den Radprofi 2006 eine Sperre von zwei Jahren und erkannte Heras den Vuelta-Sieg 2005 ab. Dafür war der Russe Denis Mentschow zum Sieger erklärt worden. Nach dem Urteil des Gerichts sind diese Sanktionen ungültig, weil der RFEC Einsprüche des Radprofis nicht zugelassen habe.
Damit habe Heras sich nach Ansicht der Richter nicht in ausreichender Weise gegen die Dopingvorwürfe verteidigen können, verlautete aus Justizkreisen. Außerdem sei es beim Transport und bei der Aufbewahrung der Blutproben zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Es sei nicht völlig auszuschließen gewesen, dass jemand die Ampullen manipuliert habe. Zudem seien die Proben nicht rechtzeitig im zuständigen Labor angeliefert worden.
Gegen die Entscheidung des Gerichts ist eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid möglich. Der jetzt 37-jährige Heras hatte nach dem Ablauf der Dopingsperre seine Profi-Karriere für beendet erklärt.