NADA übernimmt Kontrollsystem für Radsport-Verband
Bonn (dpa) - Als erster olympischer Sport-Fachverband hat der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sein „Ergebnismanagement“ komplett übertragen.
Damit übernimmt die NADA rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 bei Dopingverstößen von deutschen Radsportlern das Vorgehen von der ersten Anhörung bis hin zur Verfahrens-Einleitung und betreibt auch das erstinstanzliche Sanktionsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Der Vereinbarung muss die Mitgliederversammlung des BDR noch formell zustimmen.
Anfang Dezember 2010 hatte sich die NADA als Pilotprojekt mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband auf eine Kooperation dieser Art verständigt. Zuvor war 2009 bereits vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) das „Ergebnismanagement“ zusammen mit den Wettkampf- und Trainingskontrollen an die NADA übertragen worden.
Im Unterschied zu der neuen Vereinbarung mit dem Radsportverband beauftragt dort aber noch der DEB einen vom Deutschen Sportschiedsgericht bestellten unabhängigen Anti-Doping-Richter mit der Entscheidung. An ihn übergibt die NADA den ausermittelten Sachverhalt, während sie im Radsport nun als Verfahrens-Partei vor der DIS auftritt.
Die NADA rechnet damit, dass nach dem BDR weitere olympische Sportverbände verstärktes Interesse an ähnlichen Vereinbarungen zeigen werden. Ziel der NADA-Politik ist es, dass Ermittlungs- wie auch Sanktionsverfahren von unabhängigen Institutionen durchgeführt werden. Mit diesem Modell soll eine sportartübergreifende Gleichbehandlung aller betroffenen Athleten erreicht werden.
Dazu gibt es nach Auffassung der NADA kaum eine Alternative. „Die sehr komplexe Materie im Rahmen von Dopingverstößen erfordert immer mehr zeitlichen Aufwand und fachspezifisches Knowhow“, sagte die kommissarische NADA-Geschäftsführerin Anja Berninger.