Reaktionen zum Freispruch

Berlin (dpa) - Der Freispruch von Stefan Schumacher blieb nicht unkommentiert. Die Nachrichtenagentur dpa hat die wichtigsten Äußerungen gesammelt:

Anti-Doping-Experte Fritz Sörgel: „Es wurde höchstrichterlich auch indirekt bestätigt, dass im Team Gerolsteiner unter Mitwisserschaft vieler gedopt wurde. Das Urteil belegt auch, dass der Richter den im Prozess aufgetretenen Ärzten, die sich im Sinne Holczers geäußert hatten und von nichts gewusst haben wollten, nicht gefolgt ist. Einen Einfluss auf die Entscheidung Anti-Doping-Gesetz ja oder nein - ich bin ein Befürworter der Einführung - sehe ich durch das Urteil aber nicht.“

Hans-Michael Holczer, Ex-Gerolsteiner Teamchef und Zeuge im Schumacher-Prozess: „Wenn das die Entscheidung des Gerichts ist, dann muss man das akzeptieren. Ich kann es insofern nachvollziehen, als dass es für das Gericht schwierig ist, eine Schuld nachzuweisen. Ich habe 0,0 von dem gewusst, was Schumacher gesagt hat. Bei Gerolsteiner gab es kein geduldetes, systematisches Doping.“

Stefan Schumacher: „Ich bin dem Gericht dankbar, dass es aus meiner Sicht ein faires Urteil gefällt hat.“

Jörg Jaksche, geständiger Ex-Profi und Kronzeuge, in den Stuttgarter Nachrichten: „Das ist ein richtiges Urteil, denn ich kenne den Radsport und ich kenne Hans-Michael Holczer. Er hat auch mit mir über "medizinische Betreuung' gesprochen. Es gibt zwischen Holczer und anderen Teamchefs keinen Unterschied - auch seine Anti-Doping-Haltung war nur ein Verkaufsgag für Sponsoren und diente dazu, den eigenen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.“

Rudolf Scharping, Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR): „Dies ist ein Urteil zu einem staatsrechtlich relevanten Vorwurf. Das ändert aber nichts daran, dass Doping ein Betrug an der Fairness des Wettbewerbs und am Zuschauer ist und die Gesundheit des dopenden Athleten gefährdet.“

Sylvia Schenk, frühere BDR-Präsidentin und ehemaliges Vorstandsmitglied bei Transparency International: „Es gilt der Spruch: Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz fand sicher auch Einlass in das ergangene Urteil. So naiv konnte Holczer nicht sein. Dass er nie etwas mitbekommen hat, habe ich ihm nie abgenommen. Er war doch im Team immer dicht dran.“

Rainer Stickelberger, Justizminister Baden-Württemberg:„Der Prozess hat klar gezeigt, dass dopende Berufssportler derzeit mit den Mitteln des Strafrechts kaum zu belangen sind. Dabei manipulieren sie nicht nur den Sport an sich, sondern auch einen wirtschaftlichen Wettbewerb um Prämien, Antrittsgelder, Werbe- und Sponsorenverträge - und genau den muss der Staat wirksam schützen. Deshalb brauchen wir einen neuen Straftatbestand des Dopingbetrugs.“