Sinkewitz-Freispruch: CAS verhandelt NADA-Einspruch
Lausanne (dpa) - Der Internationale Sport-Gerichtshof CAS verhandelt vom 28. bis 30. August den Einspruch der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA gegen den Freispruch für Radprofi Patrik Sinkewitz. Das teilte die Kammer auf ihrer Homepage mit.
Der inzwischen im drittklassigen Meridiana-Kamen-Team fahrende Hesse war im März 2011 nach Auffassung der NADA positiv auf Wachstumshormone getestet worden.
Das Schiedsgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) hatte den ehemaligen Gewinner der Deutschland-Tour allerdings im Juni 2012 mit der Begründung freigesprochen, die Richtlinie der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA seien nicht einzuhalten, weil der Test wissenschaftlich nicht zuverlässig sei. Dagegen hatte die NADA Einspruch eingelegt, auch, „weil nicht erklärt wurde, warum so hohe Werte in Sinkewitz' Blut gemessen worden waren“.
Nach einem ersten Dopingvergehen im T-Mobile-Team hatte Sinkewitz 2007 umfassend gestanden und sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt. Wenn der CAS dem NADA-Einspruch stattgibt, droht dem 32-jährigen Sinkewitz als Wiederholungstäter eine lebenslange Sperre.