Sinkewitz will vor Zivilgericht gegen CAS-Sperre klagen

Berlin (dpa) - Radprofi Patrik Sinkewitz will in den kommenden Wochen vor einem Zivilgericht gegen seine Sperre klagen. Das bestätigte sein Anwalt Rainer Cherkeh der Deutschen Presse-Agentur.

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Sinkewitz war im Februar 2014 durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen Dopings für acht Jahre gesperrt worden und will jetzt dagegen außerhalb der Sportgerichtsbarkeit vorgehen. Dabei will er auch auf Schadensersatz klagen.

„Die Klageschrift gegen die NADA und den CAS ist in Vorbereitung. Sie wird in den kommenden Wochen eingereicht, nachdem eine bis zuletzt versuchte außergerichtliche Verständigung jüngst gescheitert ist“, erklärte der Anwalt. Das für die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA in Bonn maßgebliche Zivilgericht sei laut Cherkeh zuständig.

Die drei CAS-Richter hatten den Freispruch für Sinkewitz durch das deutsche Sportschiedsgericht DIS aufgehoben und den heute 35-Jährigen wegen eines positiven Tests auf das Wachstumshormon HGH bei einem Rennen in Lugano 2011 für schuldig befunden. Der CAS ist die letzte Instanz der Sportgerichtsbarkeit.

Der juristische Erfolg der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) hatte vor reichlich einem Jahr anderen Athleten Rückenwind für einen Schritt vor Zivilgerichte gegeben.