Staatsanwalt: Schumacher-Verurteilung nicht sicher
Stuttgart (dpa) - Nach dem elften Verhandlungstag im Betrugs-Prozess gegen Dopingsünder Stefan Schumacher ist der Staatsanwalt noch nicht von einer Verurteilung des Radprofis überzeugt.
„Die Zweifel, die man letztendlich hat, sprechen am Ende vielleicht schon für Schumacher“, sagte Peter Holzwarth in Stuttgart. „Das Gericht entscheidet zum Schluss. Ich auch. Ich muss Herrn Schumacher nicht um jeden Preis verurteilen.“
Der Staatsanwalt hat allerdings weiter Zweifel an der Unschuld Schumachers. „Warum - wenn doch alle Bescheid wussten - lügt man sich weiter untereinander in die Tasche?“, fragte Holzwarth am kurzen letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause. Schumacher habe Anfangs betont, dass Doping nur unter vier Augen besprochen worden sei. Im Verlauf des Prozesses seien dann aber immer mehr Mitglieder des ehemaligen Radteams Gerolsteiner als Mitwisser benannt worden.
In einem Gespräch mit seinem ehemaligen Teamchef, Hans-Michael Holczer, und Teamarzt Mark Schmidt, hatte Schumacher 2008 während der Tour de France Doping abgestritten. Im Nachhinein war er aber positiv getestet und gesperrt worden. Deshalb ist er angeklagt, Holczer um Gehalt von mehr als 150 000 Euro Gehalt betrogen zu haben.
Schumacher und seine Verteidigung vertreten aber den Standpunkt, Holczer habe vom Doping bei Gerolsteiner gewusst und es geduldet. Er könne daher nicht betrogen worden sein. Holczer hat diesen Vorwurf wiederholt vehement bestritten.
Vergangene Woche hatte Achim Spechter als bislang erster ehemaliger Gerolsteiner-Arzt seine Zeugenaussage vor dem Landgericht gemacht, Holczers Anti-Doping-Position gestützt und eine Verwicklung in Dopingmachenschaften verneint. Am Montag stellte die Schumacher-Seite seine Glaubwürdigkeit infrage.
Spechter hatte angegeben, nie Cortison verabreicht zu haben, weder aus medizinischen, noch auch leistungssteigernden Gründen. Durch die Vorlage von Schumachers Gesundheitsbuch, in dem Spechter zweimal eine Behandlung mit Cortison für einen Zeitraum von vier Wochen abgezeichnet haben soll, versuchte die Verteidigung nun, Spechters Angaben zu widerlegen.
Schumacher sagte aus, Spechter habe ihm damit die Möglichkeit gegeben, sich entgegen der Regeln Cortison auch in den Muskel spritzen zu lassen. Staatsanwalt Holzwarth hielt dagegen, dass diese Behauptung durch das Dokument nicht belegt werde. Da die Behandlung nicht weiter ausgeführt sei, könne es sich auch um eine medizinisch notwendige Anwendung gehandelt haben. Diese habe Spechter bei seiner Aussage womöglich vergessen. „Das könnte auch ein Irrtum sein“, meinte Holzwarth. Der Prozess soll am 6. August fortgesetzt werden.