Thüringen muss Olympiasiegerin Vogel 100 000 Euro zahlen

Erfurt (dpa) - Bahnrad-Olympiasiegerin Kristina Vogel hat laut MDR Thüringen einen Rechtsstreit gegen den Freistaat Thüringen gewonnen und bekommt 100 000 Euro Schmerzensgeld.

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Wie der Sender berichtete, entschied das Landgericht Erfurt zugunsten der 23-Jährigen. Im Mai 2009 hatte ein Zivilfahrzeug der Thüringer Polizei Vogel, die auf einer Trainingsfahrt war, die Vorfahrt genommen. Beim Zusammenstoß erlitt die fünffache Weltmeisterin schwerste Verletzungen.

Das Verfahren gegen den Autofahrer wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Freistaat Thüringen, als Halter des Unfallfahrzeugs, wollte nur 25 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Vogel wollte insgesamt 80 000 Euro, ging deshalb vor Gericht. Zugrunde legte der Zivilrichter bei der Entscheidung die Schwere der Verletzungen, aber auch die lange Zeit, die Vogel auf das Geld warten musste und das Prozessverhalten des Freistaats. Der Freistaat kann gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Berufung einlegen.

„Das ist für mich endlich Licht am Ende des Tunnels. Der Unfall war im Mai 2009, und jetzt kann ich endlich einen Schlussstrich ziehen, einen Haken an die Geschichte machen“, sagte Vogel dem MDR. Sie hatte sich unter anderem einen Brustwirbel und die Handwurzelknochen gebrochen. Sie verlor mehrere Zähne, die Glasscheibe des Autos zerschnitt ihr das Gesicht. Nur ihre Muskulatur habe sie vor einer Querschnittslähmung gerettet, wochenlang habe sie nur flüssige Nahrung zu sich nehmen können, sagte Vogel. Eine Gesichtshälfte sei heute noch teilweise taub.

Das Thüringer Finanzministerium verteidigte das Vorgehen des Landes: Da bislang keine Präzedenzfälle hinsichtlich einer angemessenen Höhe eines Schmerzensgeldes vorgelegen hätten, habe es im „Interesse der Rechtssicherheit“ gelegen, die Entscheidung des Landgerichts abzuwarten. Zur langen Verfahrensdauer sagte Vogel: „Natürlich tut das weh. Einerseits rühmt man sich mit deinen Titeln - ich bin Olympiasiegerin für den Freistaat geworden. Und dann kommt was, da kann der Freistaat nichts dafür. Es wäre doch aber mal ein Schritt gewesen zu sagen: Du bist unsere Athletin, wir stehen hinter dir.“