Keine Anklage wegen Totilas-Haltung

Kronberg (dpa) - Die Besitzer und Halter des Dressurpferdes Totilas müssen sich nicht wegen Tierquälerei verantworten. Die Anklage sei fallen gelassen worden, sagte Klaus-Martin Rath am Dienstag.

Gegen den Dressurreiter Matthias Rath, dessen Vater Klaus-Martin Rath sowie die Totilas-Eigner Paul Schockemöhle und Ann Kathrin Linsenhoff hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Anfang Dezember 2012 ein Untersuchungsverfahren wegen des Verdachts der Tierquälerei eingeleitet.

Auslöser war eine Strafanzeige der Tierschutzorganisation Peta aus dem Oktober vergangenen Jahres. Peta warf den Totilas-Verantwortlichen vor, den Hengst mit der umstrittenen Rollkur zu trainieren und nicht artgerecht zu halten. Zur Untersuchung der Vorwürfe war eine sechsköpfige Gutachterkommission auf dem Schafhof in Kronberg, wo Totilas die meiste Zeit des Jahres gehalten wird.