Kritik am Entwurf zum Glücksspielvertrag wächst
Frankfurt/Köln (dpa) - Die Kritik am Entwurf der Ministerpräsidentenkonferenz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag wächst. Sowohl die Initiative Profisport Deutschland (IPD) als auch das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen (DVR) äußerten Bedenken.
„Der Vorschlag zur Behandlung von Sportwetten nutzt weder dem Breiten- noch dem Profisport“, monierte Frank Bohmann, stellvertretender IPD-Sprecher in Frankfurt/Main. Zwar sei eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter grundsätzlich der richtige Weg, aber im Hinblick auf die Abgabensituation wenig erfolgsversprechend. Die IPD sorgt sich vor allem um eine ausreichende Finanzierung des Breitensports aus Mitteln des Sportwettenmarktes.
Statt den Markt „konsequent kontrolliert zu öffnen und so den Weg für eine regulierte Rückkehr der privaten Anbieter nach Deutschland frei zu machen“, seien „unrealistische Rahmenbedingungen“ vorgeschlagen worden. „Damit würde weder eine Kanalisierung in den legalen Markt stattfinden noch die gewünschten Effekte für den Breiten- und Profisport erreicht werden“, hieß es in einer Mitteilung der Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profil-Ligen (Fußball, Basketball, Handball, Eishockey).
Die IPD begrüßte dagegen den Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein, weil dieser deutlich geringere Abgaben für Wettanbieter vorsieht. Dadurch werde die Gefahr gesenkt, dass die Unternehmen ihre Wetten weiterhin aus dem Ausland anbieten.
Neben der IPD bezog auch das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen (DVR) kritisch Stellung. Im Hinsicht auf mögliche Auswirkungen auf die Pferdewetten und die Vollblutzucht seine alle Befürchtungen bestätigt worden, ließ DVR-Präsident Albrecht Woeste in einer Stellungnahme mitteilen.
Die Landwirtschaftsministerien in Deutschland hätten immer bekräftigt, den Finanzierungsmechanismus der Leistungsprüfungen in der Vollblutzucht und damit der Galopprennen auf 40 Rennbahnen in Deutschland unangetastet zu lassen. Der vorliegende Entwurf, der eine Änderung des Bundesrechts zugunsten der Länder durch eine Öffnungsklausel vorsieht, „beinhalte die konkrete Gefahr, dass die Finanzierung über die Rennwett- und Lotteriesteuer und deren Rückverfügung nicht mehr möglich sein wird“, kritisierte der DVR.
„Es ist unverständlich, dass man die Sportwette liberalisiert und die Pferdewette neuen Restriktionen unterwirft, obwohl die Sportwette deutlich höher suchtgefährdend ist als die Pferdewette“, erklärte Andreas Tiedtke, geschäftsführendes DVR-Vorstandsmitglied.