Werths Anwälte stellten Befangenheitsantrag

Warendorf (dpa) - Das Verfahren gegen Isabell Werth wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo wird sich weiter in die Länge ziehen.

Die Anwälte der Dressurreiterin aus Rheinberg haben nach einem abgelehnten Befangenheitsantrag das sogenannte Große Schiedsgericht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angerufen. Das teilte die FN mit.

Die Juristen der Reiterin hatten zunächst den drei Mitgliedern der Disziplinarkommission, die ihren Fall verhandeln sollen, Befangenheit vorgeworfen. Die Zweite Kammer der Disziplinarkommission wies dies zurück. Gegen diesen Beschluss haben Werths Anwälte nun Beschwerde eingelegt und die nächste Instanz angerufen.

Die fünfmalige Olympiasiegerin muss sich wegen verbotener Medikation von El Santo verantworten. Bei dem Pferd wurde in Langenfeld im Juni 2012 die verbotene Substanz Cimetidin nachgewiesen. Damit handelt es sich nicht um Doping wie 2009, als bei Werths Pferd Whisper Fluphenazin nachgewiesen worden war. Neben Doping gibt es im Pferdesport die verbotene Medikation.