Volleyballer Collin mit Verstoß gegen Anti-Doping-Regeln
Stuttgart (dpa) - Kurz vor Beginn der Volleyball-WM muss Bundestrainer Vital Heynen einen personellen Rückschlag hinnehmen. Wie der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) mitteilte, wurde Nationalspieler Philipp Collin wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln suspendiert.
Der 23 Jahre alte Mittelblocker erfüllte demnach in den vergangenen 18 Monaten dreimal die vorgeschriebene Meldepflicht über seinen Aufenthaltsort nicht. Gegen Collin vom französischen Verein Tours VB wurde ein verbandsinternes Disziplinarverfahren eingeleitet.
„Es liegt keine positive Dopingkontrolle vor, vielmehr handelt es sich um Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse seitens des Athleten. Der DVV unterstützt die Null-Toleranz-Politik des Deutschen Olympischen Sportbundes konsequent und wird im weiteren Verfahren auf der Basis des NADA-Codes und des Anti-Doping-Reglements des DVV eine Entscheidung fällen“, erklärte der Vorsitzende des Anti-Doping-Ausschusses im DVV, Erhard Rubert.
Als Nationalspieler zählt Collin zum nationalen Testpool der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA. Solche Athleten sind verpflichtet, vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit in das sogenannte Anti-Doping Administrations & Management System (ADAMS) einzugeben. Ist ein Sportler für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis geahndet werden.
Der Anti-Doping-Ausschuss muss nun über die Dauer einer Sperre entscheiden. Die Suspendierung Collins läuft seit dem vergangenen Mittwoch. Heynen muss somit bei der WM vom 30. August bis 21. September in Polen auf den Neubrandenburger verzichten.
Erst Ende Juli war der frühere Handball-Weltmeister Michael Kraus wegen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regeln suspendiert worden. Auch dem Spielmacher vom Bundesligisten Frisch Auf Göppingen wird vorgeworfen, binnen 18 Monaten dreimal die Meldepflicht für seinen Aufenthaltsort nicht erfüllt zu haben. Der Deutsche Handballbund verhandelt seinen Fall am Mittwoch.