WADA lockert Richtlinien bei Meldonium-Fällen erneut

Montreal (dpa) - Zweieinhalb Monate nach der ersten Lockerung hat die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA ihre Richtlinien für die zahlreichen Dopingfälle mit Meldonium erneut entschärft.

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Nunmehr müsse keiner der Athleten, deren Urintests zwischen dem 1. März und 30. September 2016 eine Konzentration von weniger als einem Mikrogramm pro Milliliter ergeben, ein Verfahren befürchten und gehen damit straffrei aus. Diese neuen Regeln gründen sich auf jüngste wissenschaftliche Studien und seien den Betroffenen bereits am 30. Juni zur Kenntnis gegeben worden, teilte die WADA am Dienstag mit.

Bei höheren Konzentrationen des ominösen und in der Wirkung umstrittenen Herzmedikaments werde das reguläre Verfahren durch die zuständigen Anti-Doping-Organisationen (ADOs) eingeleitet. Die WADA machte aber auch klar: Nach dem 30. September zieht jede auch noch so kleine Konzentration eine entsprechende Untersuchung nach sich.

Bereits Mitte April hatte die WADA von der Möglichkeit gesprochen, dass vorläufige Suspendierungen von Athleten unter diesen Voraussetzungen aufgehoben werden könnten. Damit öffnete sie positiv getesteten Sportlern wie Tennis-Star Maria Scharapowa eine Hintertür. Schon damals hatte WADA-Präsident Craig Reedie von 172 positiven Proben auf die seit dem 1. Januar 2016 verbotene Substanz Meldonium gesprochen.