Biathlon-Weltverband setzt Dopingverfahren aus

Salzburg (dpa) - Als erste Sportorganisation hat der Biathlon-Weltverband ein Meldonium-Verfahren vorerst ausgesetzt. Die IBU will das Ergebnis einer Studie der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA abwarten, die klären soll, wie lange der Abbau des Herzmedikamentes dauert.

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Das Ergebnis der Studie wird spätestens im September erwartet. Die unter Dopingverdacht stehenden Ukrainer Olga Abramowa und Artem Tyschtschenko bleiben allerdings vorerst suspendiert. Sie dürfen nicht mit ihren Teams trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen.

Meldonium steht seit 1. Januar 2016 auf der WADA-Verbotsliste. Im Biathlon waren daraufhin neben Abramowa und Tyschtschenko auch der russische Junioren-Weltmeister Eduard Latypow sowie ein namentlich nicht genannter Skijäger gesperrt worden.

Weltweit sind bislang mehr als hundert Athleten positiv auf Meldonium getestet worden, darunter viele Russen. Neben Tennisstar Maria Scharapowa betrifft das auch Schwimm-Weltmeisterin Julija Jefimowa, Eisschnelllauf-Weltmeister Pawel Kulischnikow, Rad-Sprinter Pawel Jakuschewski, Wasserball-Nationalspieler Alexej Bugajtschuk und Volleyball-Nationalspieler Alexander Markin.

Zuletzt wurde eine norwegische Gewichtheberin nach einem Uganda-Urlaub positiv getestet. Sie war über Neujahr bei einem Familienbesuch an Malaria erkrankt und dort ins Krankenhaus gekommen, wo man ihr Medizin mit Meldonium verabreicht hatte, teilte sie mit.

Der lettische Pharmahersteller Grindeks will derweil Meldonium (Markenname Mildronat) wieder von der WADA-Verbotsliste streichen lassen. „Wir hoffen, im Laufe diesen Jahres nachzuweisen, dass unser Mildronat nicht auf diese Liste muss“, sagte Grindeks-Vorstandschef Juris Bundulis vor kurzem.

„Dopingsünder gehören nicht in den Sport“, sagte IBU-Generalsekretärin Nicole Resch. Aber in Sachen Meldonium gebe noch zu viele offene wissenschaftliche Fragen, begründete sie die Aussetzung der Verfahren durch ihren Verband. Noch fehle die wissenschaftliche Grundlage, um ein Urteil zu fällen. Man habe sich deshalb mit der WADA in Verbindung gesetzt, um hier Klarheit zu erlangen, sagte die Juristin.

In den nächsten Monaten würde nach WADA-Auskunft eine Studie vorliegen, die sich auch damit befasst, wie lange es dauert, bis das im vergangenen Jahr noch erlaubte Meldonium im Körper abgebaut wird. „Es kann noch nicht klar nachgewiesen werden, wann die Substanz genommen wurde“, sagte Resch. Und das sei wesentlich für die Urteilsfindung. Die IBU-Generalsekretärin stellte fest: „Die WADA hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht.“

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) wollte den IBU-Fall und die Aussetzung des Verfahrens nicht bewerten. Sie verweist aber darauf, dass Meldonium-Fälle rechtlich aber so behandelt würden, wie sie der WADA-Code und die Verbotsliste aktuell vorgeben. Bei einer positive A-Probe würde ein Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren eingeleitet, teilte die NADA auf dpa-Anfrage mit.