Tipps für Medienprofis Grundsätze der Recherche

Der wichtigste Grundsatz für Journalisten ist: Was in der Zeitung steht, muss stimmen! Also: Alle Informationen prüfen! Deshalb gibt es einige Regeln, nach denen Journalisten arbeiten müssen.

Fleißige Schüler beim Erstellen eines Zeitungsartikels.

Foto: dpa/Melanie Duchene

- Behauptungen von einem Gesprächspartner nicht ungeprüft übernehmen - besser noch einmal gegenchecken.

- Äußerungen, die gegen Gesetze verstoßen, dürfen nicht verbreitet werden: Kriegsverherrlichung, Verletzung der Menschenwürde, Verstöße gegen den Jugendschutz.

- Es ist nicht erlaubt, fremde Texte oder Fotos zu veröffentlichen, ohne den Autor/Fotografen um Erlaubnis zu fragen - auch nicht im Internet. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.

- Erlaubt sind Zitate aus Artikeln und Texten, wenn die Autoren bzw. die Quellen angegeben werden.

- Schleichwerbung ist verboten. Schleichwerbung ist zum Beispiel: Angebote eines CD-Ladens vorstellen, ohne dass es bemerkenswerte Neuigkeiten gibt, die sie von anderen Läden unterscheiden. Keine Schleichwerbung ist dagegen: Test der CD-Läden der Stadt (Service, Angebot, Preise vergleichen).

- Die Privat- und Intimsphäre von Menschen ist besonders geschützt.

- Personen müssen damit einverstanden sein, wenn über sie berichtet wird.

- Personen haben ein Recht am eigenen Bild und Wort. Sie müssen damit einverstanden sein, fotografiert und interviewt zu werden.

- Über Personen der Zeitgeschichte darf auch ohne deren Einverständnis berichtet werden - aber es gibt Einschränkungen!