Chronologie Abschiebung von Sami A.: Wer hat was wann gewusst und getan?

Berlin/Gelsenkirchen (dpa) - Der Tunesier Sami A. kommt 1997 als Student nach Deutschland. Ende 1999 soll er für einige Monate in ein Ausbildungslager von Al-Kaida gereist sein, wo er zeitweise zur Leibgarde des Gründers des Terrornetzwerks, Osama bin Laden, gehörte.

Foto: dpa

Sami A. bestreitet das. Er behauptet, er habe in Pakistan eine religiöse Ausbildung absolviert. Zurück in Deutschland betätigt er sich als salafistischer Prediger. Die Sicherheitsbehörden halten ihn für einen „ideologischen Brandstifter“. Ein Asylantrag des Tunesiers wird abgelehnt.

Dass Sami A. trotzdem bleiben darf, hat damit zu tun, dass sich Straftaten, die im Ausland begangen werden, oft nur schwer nachweisen lassen. Außerdem ist die ebenfalls aus Tunesien stammende Ehefrau des Salafisten inzwischen eingebürgert. Auch die gemeinsamen Kinder haben deutsche Pässe.

Im März 2006 leitet die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Es geht um den Verdacht, Sami A. könne Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe sein. Das Verfahren wird 2007 eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht „mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit“ erhärten lässt. In den folgenden zwölf Jahren versucht das Bamf mehrfach, Sami A. abzuschieben, unter anderem unter Verweis darauf, dass sich die Verhältnisse im Herkunftsland Tunesien nach dem „Arabischen Frühling“ von 2011 geändert haben. Der Islamist wehrt sich jeweils erfolgreich vor Gericht. Hauptargument ist dabei, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Sami A. in seiner Heimat unmenschliche Behandlung oder gar Folter drohten. Ende Juni 2018 nimmt der Fall plötzlich Fahrt auf.

18. Juni - Nordrhein-Westfalen bittet die Bundespolizei, eine Abschiebung von Düsseldorf nach Tunesien vorzubereiten. Das Bundespolizeipräsidium bucht für einen Tunesier und mehrere Polizeibeamte Plätze auf einem Linienflug am 12. Juli.

25. Juni - Sami A. wird ins Abschiebegefängnis Büren gebracht.

27. Juni - Die Anwältin von Sami A. teilt dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit, die Abschiebung ihres Mandanten sei für den 29. August geplant. Sie stellt einen Antrag auf Abschiebungsschutz bis zur Entscheidung im Verfahren gegen den Widerruf der Feststellung des Abschiebungsverbots. Das Gericht bittet das Bamf um Informationen, vor allem, falls ein früherer Abschiebetermin geplant sein sollte.

29. Juni - NRW bittet die Bundespolizei, den Linienflug zu stornieren, da womöglich mit Widerstand an Bord zu rechnen sei.

6. Juli - NRW bittet die Bundespolizei um Vorbereitung der Abschiebung per Charterflug. Bundespolizei meldet zurück: Flug wird für den 13. Juli organisiert.

9. Juli - Auswärtiges Amt erhält Mitteilung über einen für den 13. Juli geplanten Abschiebungsflug mit der Bitte, diese Information an die tunesischen Behörden weiterzuleiten.

11. Juli - Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag von Sami A. ab. Er hatte gegen die Androhung der Abschiebung geklagt.

Über die Bundespolizei erfahren Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und die Leitung seines Hauses von der Abschiebung, die das Land NRW für den 13. Juli plant - auch dass mögliche Ersatztermine im Gespräch sind.

12. Juli - Das Bamf übermittelt am Vormittag seine Antragserwiderung an das Gericht. Darin heißt es, das Bamf habe sich bei der Landesregierung telefonisch erkundigt, was mit der für den Abend geplanten Flugbuchung sei. Diese habe mitgeteilt, die Flugbuchung für den 12. Juli sei storniert worden.

19.20 Uhr - Die Kammer hinterlegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts einen 22 Seiten starken Beschluss. Darin heißt es, Sami A. dürfe nicht abgeschoben werden, weil aus Tunesien keine diplomatische Zusicherung vorliege, wonach ihm dort keine Folter drohe.

13. Juli, 5.05 Uhr - Bundespolizisten übernehmen Sami A. am Flughafen Düsseldorf von Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen.

6.54 Uhr - Der Flug nach Tunesien startet.

8.09 Uhr bis 8.15 Uhr - Das Gericht stellt der Anwältin, dem Bamf und der Ausländerbehörde den Beschluss per Fax zu.

9.14 Uhr - Die Bundespolizisten übergeben Sami A. an die tunesischen Behörden.

9.36 Uhr - Die Chartermaschine hebt auf dem Flughafen Enfidha ab in Richtung Deutschland.

Nachmittags ordnet das Verwaltungsgericht die Rückholung von Sami A. nach Deutschland an.

16. Juli - Das Bundesinnenministerium bittet die deutsche Botschaft in Tunis, von den tunesischen Behörden Informationen zum weiteren Vorgehen in dem Fall einzuholen.