Bayern lässt Straftäter in Sicherungsverwahrung

München (dpa) - Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung bleiben 34 betroffene Straftäter in Bayern zunächst eingesperrt.

Die zuständigen Gerichte müssten nun prüfen, ob die Voraussetzungen für ihre nachträgliche Sicherungsverwahrung noch gegeben sind, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am Mittwoch. Bis zum 31. Dezember hätten die Gerichte Zeit, die Fälle zu untersuchen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte auch ein Mann aus Bayern, der nach Verbüßung der Strafhaft zum Schutz der Allgemeinheit eingesperrt blieb.

Der 33 Jahre alte Sexualstraftäter hatte 1997 als 19-Jähriger nahe Kelheim eine Sozialpädagogin beim Joggen überfallen und ermordet. Er war 1999 zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg hatte 2009 seine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet.