Beobachtung von Linke-Abgeordnetem verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Mehr als 25 Jahre lang wurde Bodo Ramelow vom Verfassungsschutz beobachtet - obwohl er seit 1999 Abgeordneter war. Jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht: Das war rechtswidrig.
09.10.2013
, 16:11 Uhr
Parlamentarier sind fortan besser vor Überwachung geschützt.