Abwägung im Einzelfall BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweis nach Unfall zu
Karlsruhe/Magdeburg (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt zwar nach wie vor verboten - das verstößt gegen den Datenschutz.
Doch die Aufklärung eines Unfalls kann wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen muss, urteilte am Dienstag der BGH in Karlsruhe. Die Nutzung der Aufnahmen muss je nach Fall abgewogen werden.
Gerichte hatten bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen geurteilt. Verkehrsexperten, Polizei und Automobilclubs begrüßten deshalb zumeist das höchstrichterliche Machtwort. Versicherer und der IT-Branchenverband Bitkom bemängelten allerdings, dass die Situation für Autofahrer damit nicht eindeutig geregelt ist.
Vor dem BGH hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Er wollte seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen - doch weder das Amts- noch das Landgericht berücksichtigten diese. Weil die Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, hatten die Magdeburger Richter argumentiert. Der BGH sieht dies anders. Er hob das Berufungsurteil auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück.
Obwohl die Aufnahmen des Klägers nicht erlaubt waren, überwiege in diesem Fall das Interesse an der Aufklärung des Unfalls. Und, so die höchsten deutschen Zivilrichter: „Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind.“ Sie wiesen angesichts des schnellen und komplexen Verkehrsgeschehens auf den Straßen auch auf die häufige Beweisnot nach Unfällen hin.
„Da die Beweisführung bei Unfällen oftmals sehr schwierig ist, können die Bilder einer Onboard-Kamera den entscheidenden Ausschlag für eine gerechte Beurteilung des Unfallgeschehens und für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ermöglichen“, begrüßte der Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, die „notwendige rechtliche Klarstellung“.
Auch ADAC-Justiziar Markus Schäpe sieht nun Rechtssicherheit für Autofahrer. Zulässige Videos könnten Autofahrer nun mit Dashcams drehen, die entweder kurz vor dem Unfall anlassbezogen auslösen oder deren Aufnahmen regelmäßig überspeichert werden. „Es kann nicht sein, dass ein Unfallverursacher nicht zahlt, weil er sein Recht am eigenen Bild verletzt sieht.“
Ein Freibrief für „Hobbypolizisten und selbsternannte Hilfssheriffs“ ist das Urteil für GdP-Vize Plickert nicht: Nach wie vor sei die Polizei zuständig für die Überwachung des öffentlichen Straßenverkehrs. Denn der BGH gab Dauerfilmern eine Warnung mit: „Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen können mit hohen Geldbußen geahndet werden und vorsätzliche Handlungen gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht sind mit Freiheitsstrafe bedroht.“
Anders als zum Beispiel in Russland fahren in Deutschland erst wenige Autofahrer mit den kleinen Kameras an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett herum. Doch Dashcams werden auch hierzulande immer beliebter: Einer Bitkom-Umfrage zufolge nutzen diese derzeit acht Prozent der Autofahrer. Weitere 13 Prozent wollen das in Zukunft auf jeden Fall tun, 25 Prozent können es sich vorstellen.
In den vergangenen drei Jahren wurden laut Bitkom rund 150 000 Dashcams in Deutschland verkauft. Sie erzielten im vergangenen Jahr einen Umsatz von mehr als vier Millionen Euro. Im Schnitt lassen sich die Autofahrer die Kameras demnach 88 Euro kosten. Nach dem BGH-Urteil dürfte deren Beliebtheit zunehmen, schätzt Paetrick Sakowski von Wirtschaftrecht-Kanzlei CMS.
Nach einer Umfrage des Automobil-Clubs Verkehr (ACV) würde fast die Hälfte der Befragten eine Dashcam verwenden, wenn ihre Nutzung gesetzlich geregelt wäre. Die Minikameras könnten einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten: „Ihr Einsatz könnte vor allem gefährliches Drängeln und zu dichtes Auffahren reduzieren“, meinte der verkehrspolitische Sprecher Jürgen Koglin.
Bitkom-Präsident Achim Berg meint allerdings: „Autofahrer brauchen klarere Regelungen, wann Dashcams eingeschaltet werden dürfen.“ Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) fordert einen „verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen“ für den Einsatz. „Eine mögliche Lösung könnten zum Beispiel Kameras sein, die immer nur einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen. Technisch wäre es möglich, die Aufnahmen einer Dashcam nach einem Unfall - und nur dann - automatisch zu sichern“, so Bernhard Gause von der GDV-Geschäftsführung.
(VI ZR 233/17)