Die Bauspar-Bredouille Branche zittert vor Grundsatz-Urteil

Karlsruhe (dpa) - Von Geldanlagen mit drei oder vier Prozent Zinsen können Sparer im Moment nur träumen. Kein Wunder, dass sie ihre alten Bausparverträge zu den günstigen Konditionen der 80er oder 90er Jahre ausreizen, solange es eben geht.

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Inzwischen machen die Bausparkassen mit solchen Kunden oft kurzen Prozess. Aber zu Recht? An diesem Dienstag landet die Grundsatzfrage vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Wo liegt das Problem?

In erster Linie gedacht ist das Bausparen zum Finanzieren von Hausbau, Wohnungskauf oder Renovierung. In der ersten Zeit zahlt der Kunde Beiträge ein und spart einen Teil der Bausparsumme selbst an. Darauf bekommt er Zinsen. Wird der Vertrag „zuteilungsreif“, kann er sich das Ersparte auszahlen lassen und den restlichen Betrag als Darlehen in Anspruch nehmen. Dafür zahlt er in dieser zweiten Phase Zinsen an die Bausparkasse. Normalerweise sind die Zinsgewinne beim Sparen vergleichsweise unattraktiv. Dafür kann man sich später zu einem verlässlichen, eher niedrigen Zinssatz Geld leihen. Aber in der Niedrigzinsphase funktioniert das nicht mehr: Kredite sind überall günstig zu haben - andererseits gibt es fürs Sparen kaum Zinsen.

Welche Folgen hat das?

Langjährige Bausparer haben nicht viel davon, das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Oft ist es vorteilhafter, den Vertrag als Anlage mit üppigen Zinsen weiterlaufen zu lassen - so lange, bis die Bausparsumme irgendwann komplett angespart ist. Die Bausparkassen bringt das in Bedrängnis, sie sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr. Um die wirtschaftlich belastenden Altverträge loszuwerden, haben sie seit 2015 bereits schätzungsweise 250 000 Kündigungen verschickt. Zur Rechtfertigung heißt es, die Institute müssten das Wohl sämtlicher Bausparer im Blick haben. Verbraucherschützer werfen ihnen aber vor, die Verträge früher selbst auch als Geldanlage beworben und damit gut verdient zu haben. Jetzt müssten sie die Konsequenzen tragen.

Warum sind die Kündigungen rechtlich umstritten?

Dass Verträge gekündigt werden dürfen, die zu hundert Prozent bespart sind, steht außer Frage. Die jüngste Kündigungswelle trifft aber Kunden, die die vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht haben. Gemeinsam ist allen Fällen, dass die Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, das Darlehen aber nicht abgerufen wurde. Branchenweit stützen sich die Kassen dabei auf einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch, aus dem sie eine Art Sonderkündigungsrecht ableiten, sobald ein Jahrzehnt verstrichen ist. Ungeklärt ist allerdings, ob dieser Paragraf auf Kreditinstitute anwendbar ist.

Um was genau geht es in Karlsruhe?

Etliche Kunden haben die Kündigung nicht einfach hingenommen und ihre Bausparkasse verklagt. Einige bekamen Recht, andere Gerichte entschieden dagegen zugunsten der Institute. Deshalb ist es jetzt am BGH, die Rechtslage zu klären. Verhandelt werden die Fälle zweier Bausparerinnen, denen Wüstenrot einmal einen Vertrag von 1978 und einmal zwei Verträge von 1999 gekündigt hatte. In der Vorinstanz entschied das Oberlandesgericht Stuttgart jeweils, dass Wüstenrot dazu kein Recht hatte. Dagegen wehrt sich die Bausparkasse mit der Revision. Das Urteil wird möglicherweise noch am Dienstag verkündet.

Weshalb ist die Entscheidung so wichtig?

Urteile der obersten Zivilrichter geben bundesweit die Linie vor. Segnet also der Senat die Praxis ab, müssten weitere Kunden mit der Kündigung rechnen. Umgekehrt könnte ein Urteil im Sinne der Bausparer dem Ganzen mit einem Schlag ein Ende bereiten. Und damit nicht genug: Verbraucherschützer pochen darauf, dass die Institute dann die gekündigten Verträge wiederherstellen und zu den alten Bedingungen weiterführen. Was aber, wenn der Kunde das Geld inzwischen ausgegeben oder anderswo zu schlechteren Konditionen fest angelegt hat? „Dann könnte man über Schadenersatzforderungen nachdenken“, meint zumindest Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg.

Wäre der Streit um die Bausparverträge damit geklärt?

Der nächste Konflikt bahnt sich an. Die meisten Bausparkassen haben aus der Misere gelernt. In vielen neuen Verträgen findet sich eine Klausel, die nach 15 Jahren die Kündigung ermöglicht. Die VZ Baden-Württemberg sieht die Kunden dadurch benachteiligt und hat stellvertretend zwei Institute verklagt. Branchenkenner rechnen damit, dass auch dieser Streit durch alle Instanzen gehen könnte.