Briefkastenfirmen: Was ist legal und was nicht?
Frankfurt/Main (dpa) - Geld in Panama oder anderen Steueroasen anzulegen, ist nicht illegal. Es kommt allerdings darauf, was dahinter steckt. Wer dem heimischen Finanzamt damit Vermögen verschweigt, oder Geld aus kriminellen Geschäften wäscht, macht sich strafbar.
Wie funktioniert eine Briefkastenfirma?
Die Firmen existieren nur auf dem Papier. Sie haben kein wirtschaftliches Geschäft, nur eine Bankverbindung. In der Regel wird eine Briefkastenfirma in einem der Steuerparadiese wie Panama, den britischen Jungferninseln oder den Kaimaninseln in der Karibik mit Hilfe von Anwälten oder Dienstleistern vor Ort gegründet. „Pro forma gibt es oft einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht aber nur darin, einmal im Jahr pünktlich die Registergebühr zu zahlen“, sagt Alexander von Saucken, Wirtschaftsstrafrechtler und Compliance-Experte der Kanzlei Amelung Albrecht. Um Finanzströme zu verschleiern, wird Geld oft über verschiedene Konten in verschiedenen Länder an die Briefkastenfirma überwiesen. „Es ist kaum herauszubekommen, wer hinter der Gesellschaft steckt“, sagt Saucken.
Ist die Gründung einer Briefkastenfirma legal?
Grundsätzlich ja. Aber „Briefkastenfirmen werden häufig dazu genutzt, um Steuerbetrug, Korruption oder Geldwäsche aus kriminellen Machenschaften zum Beispiel Drogenhandel zu verschleiern“, sagt Saucken. Anders sieht es bei Gesellschaften aus, die zwar auch als Briefkastenfirmen bezeichnet werden, aber der legalen Minderung der Steuerlast dienen. Aus Sicht von Juristen ein großer Unterschied: „Wenn eine Gesellschaft zum Beispiel in Luxemburg oder Irland gegründet wird, um Steuern zu sparen und das gegenüber den Finanzbehörden auch transparent macht, ist das rechtlich in Ordnung“ sagt Saucken.
Auch Strafrechtler Eberhard Kempf weist auf Beispiele legaler Steuervermeidung hin: Ein Unternehmen vergibt für eine Erfindung eine Lizenz. Die Tochtergesellschaft sitzt in Deutschland und muss der Mutter im Steuerparadies auf den britischen Jungferninseln Gebühren zahlen. Das mindert die Zahlungen an den Fiskus in Deutschland. „Das ist legal, sofern die Lizenz einen wirtschaftlichen Gehalt hat“, sagt Kempf. Legal sei es ebenfalls, wenn der Ehemann einen Teil seines Vermögens vor seiner Frau in einer Briefkastenfirma verberge. Allerdings dürfe er bei einer Scheidung dieses Geld nicht verschweigen.
Wie viele Briefkastenfirmen gibt es?
Das kann niemand seriös beantworten. Allein in den „Panama Papers“ sollen sich Daten zu etwa 214 000 dieser Firmen finden, gegründet zwischen 1977 und 2015. Aus den unter anderem von der „Süddeutschen Zeitung“ ausgewerteten Dokumenten soll hervorgehen, dass zahlreiche Politiker, Sportler und Prominente ihr Geld in Offshorefirmen geparkt haben.
Welche Rolle spielen Banken?
Den Berichten zufolge sollen 15 deutsche Institute oder ihre Töchter in den „Panama Papers“ vorkommen. In welcher Form, ist allerdings bisher unklar. Banken betonen die Rechtmäßigkeit der Vorgänge. So erklärt beispielsweise die Deutsche Bank: „Wir überprüfen, mit wem wir Geschäfte machen und stellen sicher, dass unsere Richtlinien, Verfahren und Systeme so gestaltet sind, dass sie allen relevanten Gesetzen und Regularien befolgen.“ Die Hamburger Privatbank Berenberg bestätigt die Kontoführung für sogenannten Offshorefirmen im Ausland, betont aber: „Dies steht selbstverständlich im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen.“ Jeder hinter dem Konto stehende wirtschaftlich Berechtigte sei immer bekannt. „Nicht jeder, der mit Briefkastenfirmen in Berührung kommt, macht sich auch strafbar“, sagt Saucken.
Gab es vergleichbare Fälle?
In der Vergangenheit hatten die HypoVereinsbank, die HSH Nordbank und die Commerzbank millionenschwere Bußgelder gezahlt. Sie sollen Kunden geholfen haben, Scheinfirmen in Überseegebieten wie Panama zu eröffnen und so Vermögen vor den Steuerbehörden zu verstecken. Die Behörden waren ihnen auf die Spur gekommen, nachdem Nordrhein-Westfalen eine Steuer-CD angekauft hatte. Die Commerzbank dürfte einen Großteil der Deals von der Dresdner Bank geerbt haben, die sie im Herbst 2008 übernahm. Dem Vernehmen nach bot die Commerzbank die umstrittenen Praktiken seit 2008 aber nicht mehr an. Im vergangenen Jahr trennten sich die Frankfurter von ihrem Vermögensverwaltungsgeschäft in Luxemburg.
Was müsste geschehen?
Der Schattenwirtschaftsexperte Friedrich Schneider von der Universität Linz appelliert an die 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G 20), gewisse Zahlungen aus Steueroasen nicht mehr zu akzeptieren. „Insbesondere Zahlungen, die von Scheinfirmen aus Panama oder anderen Bankoasen in bestimmter Höhe (ab 1 Million Euro) in die EU überwiesen werden, müssten kontrolliert werden.“