Kompetenzgerangel Bund-Länder-Vereinbarung: Die strittigen Punkte
Berlin (dpa) - Bund und Länder hatten sich Mitte Oktober auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen von gut 9,52 Milliarden Euro soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten - etwa bei Fernstraßen, Steuerverwaltung, Investitionen in Schulen oder Online-Angeboten.
Bei den Details hakt es bisher. Die Länder monieren, der im bisherigen Referentenentwurf des Bundes geregelte Eingriff in den Kompetenzbereich der Länder gehe deutlich über die am 14. Oktober getroffenen Vereinbarungen hinaus.
Der Bund sagt, eine Vereinbarung gebe es nur im Gesamtpaket:
UNTERHALTSVORSCHUSS: Die Finanzierung der schon vom Bundeskabinett beschlossenen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende ist offen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel.
INFRASTRUKTURGESELLSCHAFT des Bundes: Sie soll von 2021 an als GmbH Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln. Einig sind sich Bund und Länder, dass die Gesellschaft neben Autobahnen auch Fernstraßen übernimmt, wenn ein Land dies beantragt. Die Länder sind aber dagegen, dass nur der Bund den Übergang der Autobahnen in die Bundesverwaltung gesetzgeberisch regelt. Ein unmittelbares Weisungsrecht wird ebenfalls abgelehnt - auch wegen eines drohenden Stellenabbaus in Länderverwaltungen.
STABILITÄTSRAT: Das gemeinsame Bund-Länder-Gremium soll nach Vorstellungen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Einhaltung der Schuldenbremse in den Ländern überwachen. Die Länder lehnen das ab, da diese in den Ländern unterschiedlich verankert sei. Schäubles Vorschlag „bedeutet in doppelter Weise eine verschärfende Regelung, die über die Vereinbarung hinausgeht“, schreiben sie.
INVESTITIONEN: Der Bund will stärker kontrollieren, ob die Länder zugewiesene Bundesmittel als Finanzhilfe für Investitionen sinnvoll einsetzen. Die Länder lehnen die geplanten Regeln zu erweiterten Steuerungsrechten ab. Dieser Vorschlag führe dazu, „dass der Bund mit jedem einzelnen Land Sondervereinbarungen über die Ausgestaltung von Förderprogrammen abschließen kann“. Berichts-, Vorlage- und Erhebungsrechte bis hin zu Weisungsrechten werden abgelehnt. Vereinbart worden sei, dass Kontrollrechte durch den Bundesrechnungshof und nicht durch die Ressorts ausgeübt werden.
SANIERUNGSHILFEN: Zur besonderen Entlastung des Saarlandes und Bremens werden jeweils 400 Millionen Euro gewährt. Die Länder lehnen die Vergabe der Mittel gegen Auflagen wie einen Schuldenabbau ab.
DIGITALISIERUNG: Die Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung sollen verbessert werden. Die Länder wehren sich gegen erweiterte Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und einen Eingriff in das Verwaltungshandeln der Länder. Vereinbart sei ein gemeinsamer Portalverbund mit einem informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder. Es gehe nicht darum, für sämtliche eingestellten Online-Angebote der Verwaltung einheitliche Standards und Sicherheitsanforderungen zu regeln.
STEUERVERWALTUNG: In der Steuerverwaltung der Länder soll der Bund mehr Rechte erhalten, etwa bei IT-Standards und im Kampf gegen Steuerbetrug. Die Länder lehnen es ab, dass künftig mit einfacher Mehrheit der Länder Einfluss auf die Zusammenarbeit der Steuerverwaltung genommen werden kann.