Bundeskartellamt: Hüter des freien Wettbewerbs

Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt ist für den Schutz des Wettbewerbs zuständig. Die selbstständige Behörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums schaltet sich immer dann ein, wenn der freie Wettbewerb in der Marktwirtschaft bedroht ist.

Ob es sich nun um Preisabsprachen, Lieferquoten, Unternehmensfusionen oder Monopolstellungen handelt - geprüft werden mögliche unfaire Beeinträchtigungen des Marktes. Im Mai 2011 legte die Behörde die Sektoruntersuchung Kraftstoffe vor. Dabei konnte sie den fünf großen Mineralölgesellschaften aber keine widerrechtlichen Preisabsprachen nachweisen.

Arbeitsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz). Es ist 1958 in Kraft getreten und wurde seitdem acht Mal überarbeitet. Neben dem deutschen wendet das Bundeskartellamt auch das europäische Wettbewerbsrecht an, soweit nicht die Europäische Kommission als Wettbewerbsbehörde auf EU-Ebene zuständig ist. Seit 1999 hat das Amt, das 40 Jahre lang von Berlin aus arbeitete, seinen Sitz in Bonn. Präsident der Behörde ist seit Februar 2010 Andreas Mundt.