„Wie eine konkrete neue gesetzliche Regelung ausgestaltet wird, prüft und entscheidet der Deutsche Bundestag in eigener Zuständigkeit.“ Ein Sprecher des Innenministeriums ließ offen, was passieren würde, wenn bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 kein neues Wahlrecht vorliegen sollte. „Wir gehen davon aus, dass bis dahin ein gültiges Gesetz vorliegt.“