Fragen und Antworten Bundestag debattiert Rentenpläne
Berlin (dpa) - Die Angleichung der Renten in Ost und West rückt näher. Im Bundestag wird der entsprechende Gesetzentwurf von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) beraten.
Auch Verbesserungen für Menschen mit Erwerbsminderungsrente wollen die Abgeordneten auf den Weg bringen - ein Überblick:
Was ist bei den Ostrenten geplant?
Bis zum 1. Januar 2025 sollen die Ostrenten voll an die Bezüge im Westen angeglichen werden. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. So soll zum 1. Juli 2018 der aktuelle Rentenwert (Ost) von derzeit 94,1 Prozent auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben werden.
Was kostet die Ost/West-Angleichung?
Die jährlichen Kosten für die Angleichung sollen bei bis zu maximal 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 liegen. Sie werden nach einem Kompromiss von Nahles mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aus Beitrags- und Steuermitteln finanziert. Dazu soll der Bundeszuschuss für die Rente erhöht werden - schrittweise auf bis zu zwei Milliarden Euro ab 2025.
Nähern sich die Ostrenten auch automatisch an jene im Westen an?
Ja. Bereits zum 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 1,90 Prozent - im Osten des Landes aber um satte 3,59 Prozent. Diese Rentenanpassung orientiert sich an der aktuellen Lohnentwicklung. Mit der Rentenerhöhung wird auch die Kluft zwischen Ost- und West-Renten bereits weiter geschlossen. Voraussichtlich wird der Gesetzentwurf zur Ost-West-Angleichung entsprechend der quasi automatischen Annäherung noch angepasst. Die durch das Gesetz entstehenden Kosten dürften durch die deutliche Rentenanpassung im Osten sinken.
Was ist bei den Ostlöhnen vorgesehen?
Die Löhne im Osten werden für die Ermittlung der Renten derzeit höher bewertet. Diese Höherwertung für die Rentenberechnung im Osten soll ebenfalls in sieben Schritten abgesenkt werden. Mit dieser Höherwertung werden heute die im Schnitt niedrigeren Ostlöhne für die Rente ausgeglichen.
Was ist bei der Rente wegen Erwerbsminderung geplant?
Wer aus Gesundheitsgründen oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten kann, soll höhere Bezüge bekommen. Bessergestellt werden soll, wer ab 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente geht. Derzeit werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr weiter gearbeitet. Dies soll stufenweise bis 2024 auf 65 Jahre verlängert werden. Die Anhebung der Erwerbsminderungsrente soll nicht für jene 1,8 Millionen Betroffenen gelten, die schon in Rente sind.
Gibt es Kritik an den Plänen?
Ja. Bereits als das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe passieren ließ, monierte der Sozialverband VdK unzureichende Verbesserungen für Menschen mit Erwerbsminderung. Die Betroffenen müssten auch künftig oft mit Armutsrenten rechnen. Im Durchschnitt seien sie erst 50 Jahre alt. Schon heute seien 40 Prozent der Menschen, die in Haushalten von Erwerbsminderungsrentnern leben, von Armut bedroht. Und hinsichtlich der Ost-West-Angleichung merkte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) an, die Abschmelzung des Höherwertungsfaktors für Berufstätige im Osten komme zu abrupt. Das benachteilige spätere Rentenbezieher.