Chronologie: Der Fall Strauss-Kahn

Berlin (dpa) - Im Fall Dominique Strauss-Kahn zeichnet sich eine Wende ab. Nach Angaben der „New York Times“ gibt es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) werden Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen.

Eine Chronologie:

- 14. Mai: Strauss-Kahn wird kurz vorm Abflug nach Paris in New York festgenommen. Nach der später veröffentlichten Anklageschrift soll der IWF-Chef in seiner Hotelsuite versucht haben, ein 32-jähriges Zimmermädchen zu vergewaltigen.

- 15. Mai: Die Frau identifiziert Strauss-Kahn, wie Medien berichten.

- 16. Mai: Eine New Yorker Richterin entscheidet, dass Strauss-Kahn vorerst in Haft bleibt. Sie begründet dies mit Fluchtgefahr. Eine Kaution von einer Million Dollar lehnt sie ab. Die New Yorker Staatsanwaltschaft legt Strauss-Kahn sechs Straftaten zur Last: „Sexuelle Belästigung ersten Grades“ - dafür drohen 25 Jahre Haft. Hinzu kommt „versuchte Vergewaltigung ersten Grades“, wofür bis zu 15 Jahre verhängt werden können. Ferner geht es um „Freiheitsberaubung“ und „unsittliches Berühren“ sowie zweimal „sexuellen Missbrauch“.

Erste Berichte über ein Alibi des 62-Jährigen tauchen auf. Nach Meldungen französischer Medien war der IWF-Chef zur mutmaßlichen Tatzeit gar nicht im Hotel, sondern traf seine Tochter. Er habe seine Hotel-Rechnung um 12.28 Uhr bezahlt und sei dann Essen gegangen.

Eine regierungsnahe französische Website veröffentlicht angebliche Polizeiprotokolle und diplomatische Berichte. Danach hat die Polizei DNA-Spuren, vermutlich Sperma, sichergestellt. Auf Strauss-Kahns Oberkörper seien Kratzspuren zu sehen gewesen. Die New Yorker Justiz prüft, ob der IWF-Chef schon einmal eine Frau angegriffen hat. Ein früherer Fall außerhalb der USA gleiche in groben Zügen dem aktuellen Vorwurf.

- 17. Mai: Strauss-Kahn soll nach Angaben eines New Yorker Boulevardblattes die Möglichkeit von „einvernehmlichem Sex“ eingeräumt haben. Er genießt nach Angaben des IWF keine diplomatische Immunität. Das Zimmermädchen will gegen den Chef des Internationalen Währungsfonds aussagen, sagt ihr Anwalt dem Sender CNN. Sie arbeite bereits mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen. In seiner Gefängniszelle bleibt der IWF-Chef wegen angeblicher Selbstmordgefahr rund um die Uhr unter Beobachtung.

- 18. Mai: Die Lage für Strauss-Kahn wird immer prekärer. US-Finanzminister Timothy Geithner fordert offen eine Übergangslösung für die Führung des Währungsfonds. Das mutmaßliche Opfer sagt überraschend vor einer Grand Jury aus. Der Fernsehsender CNN berichtet, dass die 32-Jährige abgeschirmt in New York vernommen wird. Die Grand Jury hat letztlich zu entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen den Franzosen kommt.

- 19. Mai: Die Grand Jury bestätigt alle Anklagepunkte gegen Strauss-Kahn. Er zieht die Konsequenzen aus der Sex-Affäre und tritt als IWF-Chef zurück. Er weist aber weiter alle Vorwürfe zurück.

- 20. Mai: Strauss-Kahn kommt gegen sechs Millionen Dollar Kaution und unter hohen Auflagen auf freien Fuß. Er darf New York nicht verlassen und muss eine elektronische Fußfessel tragen. Eine Sicherheitsfirma bewacht den 62-Jährigen auf Schritt und Tritt, sein Reisepass wird einbehalten.

- 6. Juni: Strauss-Kahn erklärt sich vor einem New Yorker Gericht in allen Anklagepunkten für „nicht schuldig“.